Landessozialgericht verpflichtet die AOK Bayern zur Rückzahlung von 91 Millionen Euro
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die AOK Bayern 91 Millionen an den Gesundheitsfonds zurückzahlen muss. Die Krankenkasse hatte nach der Einführung des Fonds für das Jahr 2009 zu viele Ausgleichsbeträgen erhalten und sollte diese nach Aufforderung des Bundesversicherungsamtes (BVA) erstatten.
AOK Bayern verweigert die Rückzahlung der Millionenbeträge
Gegen die auferlegte Rückzahlungsverpflichtung des BVA hatte die AOK Bayern beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Klage eingereicht und zeitgleich einen Antrag gestellt, die festgesetzte Rückzahlungsverpflichtung vorläufig auszusetzen, solange das Klageverfahren nicht abgeschlossen ist. Am Landessozialgericht wurde nun nicht nur der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt, sondern auch die Klage der Krankenkasse gegen den Schlussausgleich für das Jahr 2009 im Eilverfahren zurückgewiesen. Die Richter am Landessozialgericht erklärten in ihrem Urteil, dass die Forderungen der AOK Bayern zur Aussetzung der Rückzahlung „absurd und abwegig“ sei und verpflichteten die Krankenkasse zur Erstattung der zu viel erhaltenen 91 Millionen Euro in zwölf Monatsraten.
Landessozialgericht verurteilt die AOK Bayern zur Rückzahlung
Die überhöhten Zuweisungen an die AOK Bayer sind im wesentlichen auf die umstrittene sogenannte „Konvergenzklausel“ zurückzuführen, welche bei Einführung des Gesundheitsfonds auf Betreiben der bayerischen Landesregierung etabliert wurde, um mögliche Benachteiligungen durch den finanziellen Ausgleich an andere Bundesländer aufzufangen. Die Klausel besagt unter anderem, dass kein Bundesland durch die Einführung des Gesundheitsfonds mit mehr als 100 Millionen Euro zusätzlich belastet werden darf. Ursprünglich sollten so mögliche Benachteiligungen Bayerns verhindert werden. De Facto hatte die AOK Bayern jedoch im Jahr 2009 erhebliche Konvergenzmittel erhalten, „obwohl sie tatsächlich keine entsprechende Belastung aufgrund der Einführung des Gesundheitsfonds trifft“, so das Urteil des Landessozialgerichts. Die Schlussberechnungen des BVA für das Jahr 2009 hatte ergeben, dass Bayern durch den Gesundheitsfond nicht weniger, sondern 3,4 Millionen Euro mehr zur Verfügung standen. Die Klage der AOK Bayern gegen die jetzt geforderte Erstattung von 91 Millionen Euro stieß bei den Richtern daher auf Unverständnis, denn „die Rückzahlung zu viel erhaltener Konvergenzmittel entspricht gerade dem Sinn und Zweck des § 272 SGB V, da dieser nur die bei der Einführung des Gesundheitsfonds befürchteten Mehrbelastungen abfedern sollte.“ Auf Bayern sei die Konvergenzklausel gar nicht anzuwenden gewesen, da hier keine entsprechenden finanziellen Mehrbelastungen aufgetreten seien, so die Richter weiter. Darüber hinaus machte das Landessozialgericht jedoch auch deutlich, dass gegenüber der Konvergenzregelung generell verfassungsrechtliche Vorbehalte bestehen, die noch zu klären seien.
Konvergenzregelung im Gesundheitsfonds führt zu Streitigkeiten
So setzt auch Helmut Platzer, Vorstandvorsitzender der AOK-Bayern mit seiner Kritik bei der Konvergenzklausel an und führt diese als Begründung der Zahlungsverweigerung seiner Krankenkasse an. „Zwischenzeitlich ist der Kompromiss auf administrativem Weg so weit ausgehöhlt worden, dass sich nur noch in wenigen anderen Ländern geringfügige Wirkungen einstellen,“ erklärte Platzer seine Zweifel an der rechtlichen Basis der Konvergenzregelung. Da die Gelder bereits für die bayerischen Patienten und die bayrischen Leistungserbringer verwendet wurden und außerdem die zugesicherte Auszahlung von 55 Millionen Euro für das Jahr 2010 noch ausstehe, sei seine Krankenkasse nicht bereit, die geforderte Summe zurückzuzahlen, betonte Platzer. Das Urteil des Landessozialgerichts in Essen, welches in erster Instanz für alle Klagen zum Gesundheitsfonds zuständig ist, lässt der AOK Bayern jetzt jedoch keine Wahl mehr. Die Krankenkasse wird die zu viel ausgeschütteten Mittel binnen eines Jahres zurückzahlen müssen. Wie das Gesamtverfahren zu der Klage der AOK Bayern gegen die Konvergenzregelung ausfallen wird, bleibt abzuwarten, doch nachdem der Eilantrag so deutlich abgewiesen wurde, sind die Erfolgschancen der bayerischen Krankenkasse laut Aussage von Prozessbeobachtern äußerst schlecht. (fp)
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