Vorsicht bei individuellen Gesundheitsleistungen beim Arzt
Verbraucherzentrale: Wer für individuelle Gesundheitsleistungen beim Arzt extra zahlen soll, sollte genau prüfen, ob die gewählten Zusatzleistungen tatsächlich sinnvoll sind.
Immer wieder bieten Ärzte im Rahmen einer Behandlung sogenannten individuelle Gesundheitsleistungen an, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Laut einer Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO) ist der Verkauf von Zusatzleistungen seit dem Jahre 2005 um 50 Prozent gestiegen. Jährlich nehmen Ärzte durchschnittlich 1,5 Milliarden Euro durch den Verkauf von solchen kostenpflichtigen Leistungen ein.
Derlei Leistungen werden hauptsächlich während der Schwangerschaftsvorsorge, beim Zahnarzt oder anderen Fachärzten angeboten. Die Verbraucherzentrale Duisburg rät Patienten, sich solche zusätzlichen kostenpflichtigen Therapien und Diagnosemethoden genau vom Arzt erklären zu lassen. Patienten sollten ihren behandelnden Arzt fragen, warum die kostenpflichtige Behandlung oder Diagnose wichtig ist. Zudem sollten Patienten darauf achten, sich nicht sofort zu einer Entscheidung drängen zu lassen. Besser sei es, sich eine Bedenkzeit einzuräumen. Wer sich zu einer Zusatzleistung entscheidet, sollte sich einen Kostenvoranschlag ausstellen lassen, um im Vorfeld eine verbindliche Kostenzusage zu erhalten. Wer Zusatzleistungen in Anspruch nimmt, kann diese als "außergewöhnliche Leistungen" bei der Steuerabrechnung absetzen.
Nach der Therapie oder Diagnoseverfahren sollte der Arzt eine Rechnung ausstellen. Wer eine individuelle Zusatzleistung in Anspruch nimmt, muss hierfür keine extra Praxisgebühr beim Arztbesuch entrichten. Auskünfte über Gesundheitsleistungen werden durch die Ärztekammer und durch die Verbraucherzentralen erteilt. (sb, 07.02.2011)
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Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
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Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.