Forscher decken auf: Tod durch falsche Gurtfixierung
18.01.2012
Laut einer Studie der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Medizinischen Universität Wien kann fehlerhaftes Angurten von Patienten im Bett oder am Stuhl zum Tod führen, beispielsweise durch unbeabsichtigte Strangulation. In mindestens 22 Fällen starben Patienten, weil der Gurt zur zwangsweisen Fixierung falsch angesetzt war.
Gurtfixierungen bedürfen einer ärztlichen Anordnung
Wissenschaftler werteten 27.000 Obduktionen des rechtsmedizinischen Instituts in München von 1997 bis 2010 aus. Dabei fanden die Gerichtsmediziner heraus, dass in 26 Fällen der Tod während einer sogenannten Gurtfixierung eintrat. In 22 Fällen konnte der Tod der nicht unter Dauerbeobachtung stehenden Pflegebedürftigen ausschließlich auf die Fixierung zugeführt werden, wie im Deutschen Ärzteblatt berichtet wurde.
Gurtfixierungen gehören zu den sogenannten „Freiheitsentziehenden Maßnahmen“ (FEM). Dazu zählen beispielsweise das Anbringen von Bettgittern, Fixiergurten, Zwangsjacken sowie die Garbe sedierender Medikamente. Diese Maßnahmen stehen im Gegensatz zur staatlichen Freiheitsgarantie, die in den Grundrechten der Verfassung verankert ist, sofern kein Rechtfertigungsgrund vorliegt. Sowohl aus strafrechtlichen Gründen als auch aus ethischen Erwägungen ist eine mögliche Indikation für eine Fixierung vom Arzt gründlich zu prüfen. In der Regel handelt es sich bei betroffenen Patienten um pflegebedürftige Demenzkranke, die aus dem Bett stürzen könnten oder schwer psychisch kranke und Suizidgefährdete. In der letzten Zeit wird immer häufiger auch von Missbrauchsfällen aus Pflegeheimen berichtet, in denen ältere Menschen unnötig mit Gurten fixiert oder mit Medikamenten sediert werden. Kann dies nachgewiesen werden, handelt es sich um eine Straftat.
Von 22 Todesfällen durch Gurtfixierung wurde bei jedem zweiten Strangulation nachgewiesen
Die Wissenschaftler fanden heraus, dass unter den 26 Todesfälle nur drei auf eine natürliche Ursache zurückzuführen sind und ein Patient Selbstmord verübte. Die restlichen 22 Todesfälle sind nachweislich auf Gurtfixierungen zurückzuführen. Dabei wurde bei jedem Zweiten Strangulation nachgewiesen. Bei acht angegurteten Patienten wurde der Brustkorb zusammengequetscht und in drei Fällen trat eine sogenannte Kopftieflage durch die Fixierung ein.
Das traurige Ergebnis der Studie: In 19 Fällen wurden Gurtfixierungen fehlerhaft vorgenommen. Die Experten konnten in zwei Fällen nachweisen, dass die Fixierung behelfsmäßig lediglich mit Gürtel und Bettlaken durchgeführt wurde. In einem weiteren Fall wurde eine Patientin trotz korrekt ausgeführter Fixierung mit einem Bauchgut stranguliert, da sie überdurchschnittlich gelenkig war.
Die Wissenschaftler kommentierten ihr Ergebnis: „Zur Verhinderung derartiger Todesfälle wird aus gerichtsmedizinischer Sicht dringend empfohlen, alle Möglichkeiten von Alternativen zu FEM auszuschöpfen.“ Sollte eine Fixierung unumgänglich sein, müsse diese laut Wissenschaftler nicht nur vorschriftsmäßig angelegt werden, Betroffene müssten zusätzlich auch verstärkt vom Pflegepersonal beobachtet werden. (ag)
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
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