Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung und Pflegeversicherung wird gesenkt.
(09.09.2010) Erstmals nach 60 Jahren wird sehr wahrscheinlich ab 2011 die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung und die gekoppelte Pflegeversicherung gesenkt. Das bedeutet, dass zum ersten Mal seit Bestehen der Bundesregierung Deutschland eine Absenkung in der Kranken- sowie der Pflegeversicherung statt findet.
Derzeit liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- sowie Pflegeversicherung bei 45.000 Euro im Jahr. Für 2011 wird eine Absenkung auf 44.550 Euro im Jahr erwartet. Die Absenkung steht im deutlichen Zusammenhang mit der Weltwirtschaftskrise. Denn die Bemessungsgrenze ist an die Entwicklung der Reallöhne gekoppelt, die durch die Krise deutlich gesunken sind. Doch ob tatsächlich die Beitragsbemessungsgrenze sinken wird, ist eher eine Vermutung und noch nicht von der Bundesregierung offiziell bestätigt. Zudem fehlen auch noch die offiziellen Zahlen.
Stellt diese Senkung eine Entlastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer dar? In erster Linie nein, weil die neuen Zahlen aus der Bindung der Beitragsbemessungsgrenze an die Reallohnentwicklung bemessen werden. Und weil die Reallöhne durch die Krise gesunken sind, stellt die Absenkung im Rechenbeispiel auch keine Entlastung sondern nur eine Anpassung dar.
Als Beitragsbemessungsgrenze wird eine gesetzlichen Sozialversicherung abhängige Einkommenssgrenze bezeichnet. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden demnach nur unterhalb dieser Grenze berechnet. Alle Beiträge die darüber liegen, sind Anrechnungsfrei. (sb)
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