Brustkrebs: Lehrerin scheitert mit ihrer Klage auf Anerkennung einer Berufskrankheit
18.01.2011
Die an Brustkrebs erkrankte Lehrerin ist gestern mit ihrer Klage gegen das Bundesland Nordrhein-Westfalen und den Kreis Neuss gescheitert. Die Klägerin wollte erreichen, dass ihre Krebserkrankung als „typische Berufskrankheit“ anerkannt wird. Untersuchungen von Experten konnten jedoch eine Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte von Schadstoffen nicht feststellen.
Gestern verhandelte das Verwaltungsgericht Düsseldorf aufgrund der Klage einer 52 Jährigen Berufsschullehrerin. Die Beamtin hatte das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) sowie den Kreis Neuss als Schulträger verklagt. Die Lehrerin forderte eine Anerkennung ihrer Brustkrebserkrankung als Berufskrankheit (wir berichteten). Die Frau hatte einige Jahrzehnte am Berufsbildungszentrum Grevenbroich unterrichtet. Als die Lehrerin im Jahre 2005 an Brustkrebs erkrankte, machte sie als Auslöser Schadstoffausdünstungen aus dem PVC-Boden der Unterrichtsräume sowie andauernde PKW-Abgase der schuleigenen Kfz-Werkstatt hierfür verantwortlich. Nach Angaben der Klägerin waren im Verlauf der letzten Jahre insgesamt 14 Lehrkräfte ebenfalls an Krebs erkrankt. Neun der Betroffenen seien an den Folgen der Krebserkrankung verstorben.
Zusammenhang der Schadstoffbelastungen und Krebserkrankungen nicht nachweisbar
Die Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf gaben der Klage nicht statt. Eine Anerkennung als Berufskrankheit komme unter den gegebenen Auswertungen nicht in Frage, da ein eindeutiger Zusammenhang nicht belegbar sei. Ein Gutachten der Universität Düsseldorf hatte bestätigt, dass ein direkter und zweifelsfreier Kontext zwischen der Krebserkrankung und den Schadstoffen in der Berufsschule nicht nachweisbar ist. Bei Untersuchungen, die im Auftrag des Kreises erfolgten, konnten keine Überschreitungen der Schadstoff-Grenzwerte gemessen werden. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da die dreifache Mutter noch in Berufung gehen kann. (sb)
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Bild: Peter Kirchhoff / pixelio.de
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