Die Bundesregierung beendet das Solidarprinzip der GKV: Sozialverbände und Opposition kritisieren verabschiedete Gesundheitsreform
Die Regierungskoalition aus CDU / CSU und FDP hat das neue Finanzierungsgesetz für die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erlassen. Mit der Reform des Arzneimittelgesetzes und dem Gesetz zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung will Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) elf Milliarden Euro sparen: Sozialverbände und Opposition kritisierten dass Reformpaket scharf: das seit Bismarck bewährte Grundprinzip der paritätischen und einkommensabhängigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werde damit aufgegeben.
Arbeitnehmer tragen sämtliche Kostensteigerungen
Als Einstieg in den Ausstieg aus der solidarisch und paritätisch finanzierten gesetzlichen Krankenversicherung werteten die Sozialverbände insbesondere das neue Gesetz zur Finanzierung der GKV. Da künftige Beitragsteigerungen ausschließlich von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu leisten sind wohingegen der Arbeitgeberanteil festgeschrieben wurde, tragen die Versicherten sämtliche Kostensteigerungen im Gesundheitssystem alleine. Opposition und Sozialverbände kritisieren, dass so nicht nur das Solidaritätsprinzip bei den GKV unterwandert wird, sondern gesetzlich Krankenversicherte fortan ohne Unterstützung von Arbeitgeberseite dem finanziellen Druck einzelner Leistungserbringer wenig entgegen zu setzen haben.
Arbeitgeber nicht mehr mit im Boot
So bemängelte die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, das Einfrieren des künftigen Arbeitgeberbeitrags auf 7,3 Prozent als gravierenden Fehler. „Viele Krankheiten sind nachweislich verursacht durch erhebliche Belastungen am Arbeitsplatz, vor allem durch Stress und steigende Arbeitsverdichtung. Deshalb dürfen die Arbeitgeber bei der Finanzierung der steigenden Gesundheitskosten auch in Zukunft nicht außen vor bleiben,“ erklärte die Expertin. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Elke Ferner formulierte ihre Kritik ein wenig plakativer: „Die Arbeitgeber sitzen ab heute nicht mehr mit im Boot“.
Zusatzbeiträge gefährden soziales Gleichgewicht der GKV
Auch die Zusatzbeiträge stehen bei den Sozialverbänden und der Opposition scharf in der Kritik. Denn die Zusatzbeiträge sind ebenfalls ausschließlich von den Versicherten zu tragen und während sie bisher höchstens ein Prozent des Bruttoeinkommens betragen durften, besteht künftig keine Obergrenze. Allerdings sollen Versicherte, die mehr als zwei Prozent ihres Gehalts für Zusatzbeiträge aufwenden müssen per Sozialausgleich sämtliche Beiträge oberhalb der zwei Prozent vom Staat erstattet bekommen. Diese indirekte „Einführung der ungerechten Kopfpauschale in unbegrenzter Höhe ohne adäquaten Sozialausgleich (führt) zu einer gefährlichen Rutschbahn insbesondere für Geringverdiener und Rentner“, erklärte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, Elke Ferner. Damit werde, das bisher durch prozentuale Beiträge automatisch erreichte soziale Gleichgewicht in der GKV abgeschafft, so die Kritik der Opposition.
Drei-Klassen-Medizin durch Vorkasse beim Arzt
Das vom Bundesgesundheitsminister durchgesetzte Prinzip der Vorkasse beim Arzt wird bei den Sozialverbänden und der Opposition ebenfalls kritisch gesehen. Ulrike Mascher betonte, dass dies kein geeignetes Mittel sei, um Kosten im Gesundheitswesen transparent zu machen. Die Opposition der SPD geht in ihrer Kritik noch einen Schritt weiter. So befürchtet Elke Ferner, dass durch die Vorkasse beim Arzt eine Drei-Klassen-Medizin etabliert wird – „First Class für Privatversicherte, Business für Patienten mit Vorkasse und Holzklasse für die Standard-GKV-Versicherten.“ Durch die die Verabschiedung vom Sachleistungsprinzip in Richtung Vorkasse, wären Geringverdiener und Rentner abermals besonders stark betroffen. Angesicht aktueller Berichterstattungen scheint die Kritik der Opposition an dieser Stelle nicht ganz unberechtigt, wobei die Versicherten mit Basistarifen der privaten Krankenversicherungen (PKV) jedoch als vierte Kategorie mit einbezogen werden müssten. Denn sie stehen laut Medienberichten mit ihrem Versicherungsschutz noch schlechter dar als die gesetzlich Versicherten.
Frischzellenkur für die PKV
Ein weiterer Kritikpunkt an der beschlossenen Gesundheitsreform, ist für Sozialverbände und Opposition die Stärkung der PKV zu Lasten der GKV. „Die Private Krankenversicherung erhält eine Frischzellenkur, die die GKV-Versicherten letztendlich bezahlen“, erklärte Elke Ferner. Der vereinfachte Wechsel für Gutverdienende von der GKV in die PKV, das Verbot von Zusatzversicherungen bei den GKV und die Ausweitung der Rabattverträgen für Arzneimittel auf die PKV, habe die Wettbewerbsposition privater Krankenversicherungen erheblich gestärkt – zu Lasten der gesetzlich Versicherten. So schätzen die Experten des GKV-Spitzenverbands, dass allein durch den vereinfachten Wechsel 400 Millionen Euro jährlich an Beiträgen von Gutverdienern verloren gehen. Andersherum würden die privaten Versicherungen von den Rabattverträgen, die in der GKV mit den Pharmaherstellern ausgehandelt werden, profitieren und rund 200 Millionen Euro jährlich sparen.
Vorwurf: Privatisierungs- und Klientelpolitik
Diese sind nur wenige Beispiele der umfassenden Kritik, welche dem Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) momentan aus Reihen der Sozialverbände und Opposition entgegen prallt. Elke Ferner betonte, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung ihre Privatisierungs- und Klientelpolitik hemmungslos fortsetze und Menschen mit niedrigen Einkünften nicht nur materiell einseitig belastet, sondern im Erkrankungsfall diskriminiert würden. Damit bezogen sich die Gegner der Reform auch auf das Arzneimittelneuordnungsgesetz (AMNOG), bei dem die Pharmahersteller ihrer Ansicht nach unverhältnismäßig bevorteilt wurden. Denn in den ursprünglichen Gesetzentwurf wurden einige Änderungen zugunsten der Pharmaindustrie eingefügt.
Kritik auch am Arzneimittelneuordnungsgesetz
Zum Beispiel wurden im AMNOG Pillen für seltene Krankheiten bis zu einem Umsatz von 50 Millionen Euro von einer Nutzenbewertung befreit und zugelassene Arzneimittel können künftig nicht mehr von der Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen werden. Auch wenn festgestellt werden sollte, dass die Präparate nicht gut oder schlechter wirken. Erst wenn das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) eindeutig belegen kann, dass ein Präparat unwirksam ist oder sogar verschlechternd wirkt, ist ein Ausschluss von der Kostenerstattung möglich. Da das IQWiG seine Erkenntnisse jedoch im wesentlichen auf Ergebnisse von Herstellerstudien stützt und negative Studien der Industrie nur selten veröffentlicht werden, ist ein Ausschluss von der Kostenerstattung nur sehr schwierig durchsetzbar. Damit sind den GKV an dieser Stelle gegenüber der Pharmaindustrie die Hände gebunden. Auch das die Pharmahersteller bei Einführung eines Arzneimittels im ersten Jahr den Preis selber festlegen und erst in den kommenden Jahren auf Basis dieses Einstiegspreises neuen Preisverhandlungen stattfinden, wird nicht nur von Seiten der Sozialverbände und Opposition bemängelt, denn so werden die Hersteller den Einstiegspreis vermutlich möglichst hoch ansetzen. (fp, 12.11.2010)
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