Weniger Zusatzbeitrag bei BKK Novitas als geplant.
(25.08.2010) Die Krankenkasse „BKK Novitas“ verlangt seinen Mitgliedern rückwirkend seit dem ersten Juli einen Zusatzbeitrag. Ursprünglich wollte die Krankenkasse den Zusatzbeitrag von acht Euro monatlich zum ersten April 2010 einführen. Doch die Kasse musste noch auf die Genehmigung des Bundesversicherungsamtes warten. Dort hat man nun grünes Licht gegeben.
Die rund 340.000 Versicherte der BKK Novitas müssen sich auf Zusatzbeiträge gefasst machen. Ab dem 1. Juli 2010 wird die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag einführen. Da das Datum in der Vergangenheit liegt, müssen die Mitglieder den Zusatzbeitrag rückwirkend nachzahlen. Die Krankenkasse hatte schon seit Monaten angekündigt, den pauschalen zusätzlichen Beitrag von ihren Mitgliedern zu erheben. Die Jahressumme beträgt pro Versicherten 48 Euro, der monatliche Beitrag liegt bei acht Euro. Ab nächstes Jahr, sofern die Krankenkasse weiterhin Zusatzbeiträge verlangt, müssen sich Kassenpatienten auf einen zusätzlichen Jahresbeitrag von 96 Euro gefasst machen. Die Kasse hat nun damit begonnen die Mitglieder zu informieren.
Erhebt eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag haben die Betroffenen die Möglichkeit die Krankenkasse zu wechseln. Der Wechsel muss allerdings in einer vorgeschriebenen Frist geschehen. Wird eine Kassenpatient über die Einführung des Zusatzbeitrages informiert, so kann die Krankenkasse zu dem Zeitpunkt gekündigt werden, an dem die Beitragserhöhung bzw. Erstattungskürzung wirksam wird. Der Wechsel in die neue Krankenkasse muss allerdings nahtlos geschehen, da in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht besteht. Das heißt, bei einer Kündigung muss die neue Krankenkasse bereits feststehen.
Bei einem Wechsel ist zudem zu beachten, dass auch andere Krankenkassen zukünftig einen Zusatzbeitrag erheben können. Deshalb ist es wichtig genau zu vergleichen und die Bekanntgaben der Kassen zu beobachten. Einige gesetzliche Krankenkassen haben bereits angekündigt, auch 2011 keine Zusatzbeiträge zu erheben. Allerdings ist im Zuge der Gesundheitsreform geplant, den Kassen zukünftig bei der Gestaltung der Zusatzbeiträge freie Hand zu lassen. Das bedeutet, dass die zusätzlichen Beiträge künftig von den Kassen selbst bestimmt werden und nicht mehr gesetzlich eingeschränkt sind. (sb)
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Bild: Günter Havlena / pixelio.de
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