Möglicherweise plant das Bundesarbeitsministerium Hartz IV Bezieher, die in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind, in die gesetzliche Krankenkassen (GKV) zwangsweise „umzusiedeln“. Entsprechende Medienberichte wurden vom Arbeitsministerium zurück gewiesen. Allerdings liegt der Gesetzesentwurf bereits vor.
21.10.2010. Fakt ist allerdings, dass die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen anscheinend eine Gesetzesänderung in Sachen PKV und Hartz IV plant. Hintergrund dieser Überlegungen sind die von den Betroffenen kaum zu finanzierenden privaten Krankenversicherungsbeiträge. Zahlreiche, vornehmlich ehemalige Selbstständige im Arbeitslosengeld II Bezug, müssen die Differenz zum GKV-Beitrag vom Regelsatz selbst begleichen. Ein alleinstehender Erwachsener erhält 359 Euro im Monat. Der halbe Höchstsatz einer PKV beträgt allerdings 290 Euro. Die Arbeitsagenturen zahlen nur einen Beitrag von höchstens 126 Euro im Monat. Dieser Betrag spiegelt den Versicherungsbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen wieder. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)“ heute berichtete, plane das Arbeitsministerium eine zwangsweise „Umsiedlung“ der rund 6100 betroffenen Personen, die in der PKV krankenversichert sind. Diese sollen durch eine Gesetzesänderung in die GKV wechseln. Als Alternative wird angeregt, den PKV Beitrag von ALG II Empfängern auf 126 Euro im Monat zu begrenzen. Die Differenz soll dann von der PKV selbst übernommen werden. Damit entstehe eine Nichtfinanzierung von rund 20 Millionen Euro pro Jahr.
Bundesarbeitsministerium dementiert
Auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“ wurden solche Maßnahmen allerdings dementiert. Derzeit würden solche Änderungsanträge nicht bestehen, wie das Bundesarbeitsministerium mitteilte. Richtig sei aber, dass derzeit Verhandlungen mit dem Gesundheitsministerium statt finden würden. Entsprechende Lösungen seien noch nicht absehbar, wie ein Sprecher betonte.
Kein Wunder, denn die Pläne stoßen auch innerhalb der Koalition auf heftigen Widerstand. So sagte heute der gesundheitspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Jens Spahn (CDU): "Es kann nicht sein, dass wir die Problemfälle in die GKV schieben". Vielmehr müsse das eigentliche Problem bei der PKV gelöst werden. Hierfür schlage Spahn vor, hierfür Steuermittel zur Verfügung zu stellen. Dieser Position schloss sich auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP, Ulrike Flach, an. Der Fehlbetrag müsse vom Staat übernommen und nicht auf die PKV abgewälzt werden.
Entwurf der Gesetzesänderungen liegt vor
Nach Angaben der Nachrichtenagentur „Reuters“ gebe es sehr wohl einen Entwurf, der zwei Änderungsanträge diskutiert. In dem einen Modell sollen Hartz IV Bezieher per Gesetzesänderung den Weg in die GKV antreten. Bei der zweiten Variante sollen die Anbieter der Privatversicherungen dazu gezwungen werden, Langzeitarbeitslosen zu dem Beitragssatz der GKV zu versichern.
Bereits in der kommenden Woche soll ein entsprechender Gesetzesentwurf im Bundestag beschlossen werden. Die Zeit bis dahin ist also kurz bemessen. Daher schlagen der FDP- Politiker Flach und CDU-Gesundheitsexperte Spahn vor, dass die Arbeitsagenturen die Differenz per Gesetz übernehmen sollen. Der anfallende Betrag (rund 20 Millionen Euro pr Jahr) soll aus Steuermitteln finanziert werden.
PKV Verband und Opposition kritisieren Pläne
Der Verband der Privaten Krankenversicherungen kritisierte die Pläne des Arbeitsministeriums als „völlig inakzeptabel“. Der Staat dürfe seine Fürsorgepflichten nicht auf Dritte abschieben. Der Vorsitzende des PKV-Verbands, Volker Leienbach, sagte, der Gesetzgeber sollte die Deckungslücke "schnellstmöglich reparieren, indem er wieder vollständige Krankenversicherungsbeiträge erstattet". Hierfür sei nun mal der Staat verantwortlich.
Kritisiert wurde das Vorhaben auch von der Gesundheitsexpertin der Grünen, Birgitt Bender. Statt der geplanten Maßnahmen sei es vielmehr sinnvoll, einen einheitlichen Versicherungsbeitrag für Hartz IV Bezieher zu schaffen, unabhängig ob sie in der GKV oder in der PKV krankenversichert sind. Eine "darüber hinaus gehende Subventionierung der PKV für identische Leistungen" wäre "nicht gerechtfertigt", wie die Politikerin betonte. Kritik kam auch von den gesetzlichen Krankenkassen. So verurteilte der Chef der KKH-Allianz Ingo Kailuweit die Pläne als „billige Taschenspielertricks“. Solche Maßnahmen führen zu einem erneuten „Verschiebebahnhof“. Die Zuschuss-Zahlungen der Jobcenter für Hartz IV Bezieher seien schon jetzt viel zu niedrig. Die Kassen müssten durch die drei Millionen GKV Krankenversicherten im ALG II-Bezug schon jährlich rund vier Millionen Euro Beitragsverluste hinnehmen.
Der DGB mahnte, die Bundesregierung solle endlich anfangen die Deckungslücke zu finanzieren. So sagte das Gewerkschaftsmitglied Annelie Buntenbach in Berlin: „Die Beiträge für die Krankenversicherung von Hartz-IV-Beziehern in Höhe von 126 Euro sind willkürlich festgelegt und deutlich zu niedrig, denn sie decken weder die durchschnittlichen Pro-Kopf-Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung noch die Höhe des Basistarifs in der Privaten Krankenversicherung (PKV)“. Denn durch die unzureichende Finanzierung entstehen den gesetzlichen Krankenkassen ungerechtfertigte Zusatzbelastungen. (sb)
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Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de
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