Techniker Krankenkasse Hessen: Jede dritte Krankenhausrechnung zu hoch. Die Techniker Krankenkasse (TK) Hessen hat mitgeteilt, dass 2009 in dem Bundesland 33, 5 Prozent der geprüften Krankenhausrechnungen zu hoch angesetzt gewesen seien. Der Streitwert soll sich auf mehr als 100 Millionen Euro belaufen haben.
(27.04.2010) Die Techniker Krankenkasse (TK) Hessen hat mitgeteilt, dass 2009 in dem Bundesland 33, 5 Prozent der geprüften Krankenhausrechnungen zu hoch angesetzt gewesen seien. Der Streitwert soll sich auf mehr als 100 Millionen Euro belaufen haben. Zuständig für die Prüfung der Rechnungen ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK). Er hatte im Auftrag der Krankenkassen mehr als 275 000 Krankenhausrechnungen aus dem vergangenen Jahr geprüft und dabei festgestellt, dass fast jede dritte Abrechnung zu hoch war. In 92 200 Fällen sei die Fallpauschale nicht korrekt abgerechnet worden. Demnach war die Krankenhausrechnung zu hoch oder eine stationäre Aufnahme und Behandlung war nach Ansicht des MDK nicht angemessen. Ein Jahr vorher waren es mit 29 Prozent fehlerhafter Rechnungen fast fünf Prozent weniger an bemängelten Krankenhausrechnungen gewesen.
Bei Entdeckung einer fehlerhaften Rechnung müssen die Krankenhäuser den jeweiligen Betrag zurückerstatten. Der Streitwert soll sich bei den 2009 festgestellten fehlerhaften Rechnungen für alle Kassen auf über 100 Millionen Euro belaufen haben. Die Techniker Krankenkasse hatte dabei einen Streitwert von etwas über fünf Millionen Euro. Im Jahre 2008 war es noch eine halbe Million Euro weniger gewesen.
Damit weht den Krankenhäusern zur Zeit auf medialer Ebene ein scharfer Wind entgegen. Die Vorsitzende des Vorstands des GKV Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer, hat die Regelungen der Überprüfungsmodalitäten als „seltsam“ bezeichnet. Durch Medienberichte wurde bekannt, dass für eine Überprüfung einer, sich dann doch als korrekt herausstellenden, Krankenhausrechnung die Kassen eine Strafgebühr von 300 Euro zahlen müssten. Wohingegen die Krankenhäuser bei einer fehlerhaften Rechnung ausschliesslich die zu Unrecht verlangte Differenz zurückzahlen müssten. Desweiteren sollen nach Medienberichten rund 40 Prozent der vom MDK bundesweit kontrollierten Krankenhausrechnungen um durchschnittlich etwa 1100 Euro überhöht sein.
Leider gibt es derzeit keine offizielle Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Sie ist ein Zusammenschluss von Spitzen- und Landesverbänden der Krankenhausträger von kommunalen deutschen Krankenhäusern und kann als ein wichtiges Organ und Sprachrohr der Krankenhäuser gesehen werden. (TF)
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