Der Bundesgesundheitsminister plant, Arbeitslosengeld I und Hartz IV Bezieher künftig die Zusatzbeiträge zu erlassen. Doch das Vorhaben stößt innerhalb der Koalition auf Kritik.
(19.08.2010) Der Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) will im Zuge der Gesundheitsreform die Zusatzbeiträge der Krankenkassen für Hartz IV Empfänger und Bezieher des Arbeitslosengeld I erlassen. Bislang mussten Arbeitslose den Zusatzbeitrag aus eigener Tasche zahlen, da Arbeitsagenturen sich weigern, die zusätzliche Gesundheitskosten zu übernehmen. Doch innerhalb der Koalition ist man zumindestens nur teilweise mit den Plänen des Gesundheitsministers einverstanden. Ein neuer Streit innerhalb der Koalition bahnt sich an.
Laut Gesetzesentwurf zur Gesundheitsreform sollen künftig Bezieher von Hartz IV Leistungen, Arbeitslosengeld I, Sozialhilfe, Empfänger der Grundsicherung sowie Wehrdienstleistende von der Zahlung des Zusatzbeitrages der Krankenkassen befreit werden. Die Kosten sollen statt dessen von den zuständigen Behörden – also beispielsweise für Hartz IV Bezieher von den Arbeitsagenturen – übernommen werden. Die Krankenkassen erhalten dann die Zusatzbeiträge von den staatlichen Stellen erstattet.
Doch innerhalb der Koalition rufen diese Pläne Unverständnis hervor. So sagte der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn gegenüber der Frankfurter Rundschau (FR), über die Übernahme der Kosten für Arbeitslosengeld Eins Bezieher müsse "noch einmal diskutiert" werden. Denn nach Ansicht des gesundheitspolitischen Sprecher der Union würden ALG I Bezieher genügend Geld zur Verfügung haben, um den Zusatzbeitrag zahlen zu können. Arbeitslosengeld I-Bezieher erhalten ein Jahr lang 60 Prozent ihres letzten Nettolohns. Für Spahn sei nur der Vorschlag akzeptabel, Hartz IV Bezieher bei den Zusatzbeiträgen zu entlasten. Denn diese verfügen gerade einmal über 359 Euro Hartz IV Regelsatz im Monat. In dem Regelsatz sind die Kosten für die Gesundheitsversorgung nicht enthalten. Nur diesen Punkt wird die Union mittragen.
Aus dem Gesundheitsministerium gab es zu der offen geäußerten Kritik aus den Reihen der Union bislang keine Stellungnahme. Die Gesundheitsreform soll zum Jahresbeginn 2011 umgesetzt werden. Bis September hat der Bundesgesundheitsminister Zeit, Pläne zu gestalten und auszuformulieren. Danach kommt es zur Abstimmung im Kabinett. Es ist daher davon auszugehen, dass der Zusatzbeitrag nur für Hartz IV Bezieher erlassen wird. Alle anderen müssen entweder die Krankenkasse wechseln oder den Zusatzbeitrag entrichten. Allerdings besteht ein Kündigungsrecht nur nach Bekanntgabe der Zusatzbeiträge. (sb)
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Bild: Harry Hautumm / pixelio.de
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