Apotheken: Kommt das Bonussystem?
Kommt demnächst ein Apotheken-Bonunssystem? Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird voraussichtlich Mitte August dieses Jahres klären, ob zukünftig Apotheken in Deutschland für ihre Kunden Rabatte in Form von Bonussystemen anbieten darf. Konkret geht es auch um einen Fall im Zusammenhang mit dem Internet- Apotheken- Versand der Kette DocMorris. Der 1. Zivilsenat mit dem Senatsvorsitzenden Joachim Bornkamm in Karlsruhe legte am Donnerstag in einer mündlichen Verhandlung diesen Zeitraum fest. Die Situation ist verwirrend. Bundesweit gibt es unterscheidliche Urteile und in Karlsruhe soll nun eine Regelung geschaffen werden, die verbindlich für alle gilt.
Schwierig ist die rechtliche Situation deswegen, weil nicht klar ist, was für im Ausland ansässige Unternehmen, wie DocMorris gilt. Das Unternehmen, bei dem man telefonisch oder über das Internet Arzneimittel bestellen kann, ist zwar mit seinem Sitz nur etwa 15 km von der deutschen Grenze bei Aachen entfernt und ein Deutscher ist Mitbegründer, aber in der niederländischen Stadt Heerlen gilt niederländisches Recht.
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hatte schon vor rund zwei Jahren entschieden, dass die deutschen Preisbindungsvorschriften für ausländische Versandapotheken nicht anzuwenden sind. Das würde natürlich einen erheblichen Wettbewerbsvorteil für ausländische Internet- Apotheken bedeuten. Dagegen geht die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs vor. Bonussysteme sind für die Zentrale, mit Sitz in Frankfurt, ein Verstoß nicht nur entgegen den Preisbindungsvorschriften, sondern auch gegen das Heilmittelwerbegesetz. Das soll der BGH nun klären. Es kann sein, dass es auch im April keine endgültige Entscheidung geben wird. Dann muss der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe einschreiten und die Situation klären. (Thorsten Fischer, Heilpraktiker Osteopathie, 17.04.2010)
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