Die Krebsärztin Mechthild Bach schrieb vor ihrem Freitod Email-Abschiedsbriefe. Die Staatsanwaltschaft bestätigt nach einer Obduktion als Auslöser für Tod überdosierte Schmerzmittel
26.01.2011
Die angeklagte Krebsärztin Mechthild Bach hat sich nach ersten Obduktionsergebnissen mit einer Überdosis Morphium das Leben genommen. Das teilte heute die Staatsanwaltschaft in Hildesheim mit. Aufgrund des Selbstmordes der Angeklagten muss nun einer der größten Sterbehilfe-Prozesse in der Geschichte der Bundesrepublik ohne abschließendes Ergebnis für beendet erklärt werden. Die Ärztin hatte in der Nacht von Sonntag auf Montag einen Suizid mit hochdosierten Schmerzmitteln begangen.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Hildesheim hatte sich die Medizinerin Mechthild Bach laut Obduktionsbericht eine Überdosis Morphium verabreicht. Bereits am Dienstag wurden die Untersuchungen eingeleitet und die Ergebnisse heute durch die Ermittlungsbehörden frei gegeben. Der Tod sei nach Angaben eines Sprechers durch ein Lungenödem sowie einer Hirnschwellung ausgelöst worden. Beide Untersuchungsergebnisse sprechen für eine schwerwiegende Vergiftung des Körpers. Die Morphium-Infusion habe sich die 61 Jährige Ärztin Montagnacht selbst gelegt. Eine Fremdeinwirkung wird aufgrund gefundener elektronischer Abschiedsbriefe ausgeschlossen.
Letzte Abschiedsbriefe in Form von Emails
Bei einer Durchsicht der letzten Email Korrespondenzen stellten die Ermittler der Staatsanwaltschaft fest, dass die Krebsspezialistin den Freitod aller Wahrscheinlichkeit nach aufgrund des anstehenden Prozesses vollzog. So stellte ein Sprecher fest, das Motiv war demnach das anhängige Gerichtsverfahren gegen die angeklagte Frau Dr. Bach. Das Gericht hatte vor gut einer Woche angedeutet, dass die Anklage von Totschlag auch auf Mord umgewandelt werden könne. Demnach hätte Dr. Bach eine sehr viel schwerwiegendere Verurteilung zu erwarten gehabt.
Seit über einem Jahr fand nun schon der Sterbehilfe-Prozess in Hannover statt. Die Ärztin, eine Verfechterin der aktiven Sterbehilfe, musste sich der Anklage aufgrund des Verdachts von Totschlag in 13 Fällen verantworten. In allen drei Fällen soll die Verstorbene in einer Klinik der Region Hannover vermutlich schwer kranken Patienten Medikamentencocktail aus starken Schmerzmitteln wie Valium und Morphium verabreicht haben. Ungeklärt ist bis heute, ob nicht noch weitere Menschen durch eine verabreichte Infusion verstarben. Seit 1987 war die Krebsspezialistin an der Paracelsus-Klinik als Belegärztin der Krebsabteilung beschäftigt. Seit einigen Jahren wurde in dem Krankenhaus eine erhöhte Sterberate beobachtet. Ob hierfür ebenfalls Mechthild Bach verantwortlich ist, kann nach dem Tod der Angeklagten wahrscheinlich nicht mehr vollständig geklärt werden. Die Diskussion um die aktive Sterbehilfe wird mit dem tragischen Ende des Prozesses nicht beendet sein. Laut einer Umfrage unter Medizinern könne sich jeder dritte Arzt vorstellen, schwer erkrankten Patienten beim Suizid zu helfen. (sb)
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Bild: D. Braun / pixelio.de
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