Zusatzbeiträge bei Krankenkassen auch für ALG II-Bezieher
Im Zusammenhang mit den Zusatzbeiträgen, die einige Krankenkassen bereits ab dem kommenden Monat einfordern wollen, ist nun ein weiteres – kaum nachvollziehbares – Detail öffentlich geworden: Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) und Sozialgeld sollen die bereits ab dem kommenden Monat von einigen Krankenkassen geforderten Zusatzbeiträge (8 Euro monatlich mehr) aus der eigenen Tasche bezahlen. Obwohl die Krankenkassenbeiträge von Bedürftigen bisher von der Bundesagentur für Arbeit übernommen wurden, gilt bei den zu erwartenden Mehrkosten ein anderes System, denn diese fallen laut SGB II (Sozialgesetzbuch) nicht in die Verantwortung des Leistungsträgers. Die Grundlage dieser Regelung bildet die Auffassung des Gesetzgebers, dass es Hartz-IV-Empfängern grundsätzlich zuzumuten sei, zu einer Krankenkasse zu wechseln, die (noch) keine zusätzlichen Beiträge erhebt und daher günstiger wäre. Diese Idee scheint jedoch wenig Sinn zu ergeben, da nach Angaben des Krankenkassenverbands damit zu rechnen sei, dass sich im Laufe des Jahres nahezu alle Kassen nach und nach ebenfalls der neuen Regelung anpassen würden – Geld das dringend benötigt wird, um ein drohendes milliardengroßes Finanzdefizit bei den Krankenkassen auszugleichen.
Die selbständige Übernahme der Zusatzkosten gilt im Prinzip für alle Leistungsempfänger – Ausnahmen soll es nur wenige geben, zum Beispiel für diejenigen, die wegen einer speziellen Behandlungsform an ihre Kasse gebunden sind. Da dies jedoch vermutlich nur bei wenigen Betroffenen der Fall ist, wird unterm Strich der Großteil der Empfänger zur Kasse gebeten – und das laut „Welt Online“ schon im Vorhinein unter Androhung von Sanktionen, da Helmut Wasserfuhr, Vorsitzender der Gemeinsamen Betriebskrankenkasse (GBK) in Köln, bereits angekündigt habe, säumigen Zahlern im Notfall das Einkommen zu pfänden.
Entgegen den rigiden Plänen der Kassen fordern SPD und Sozialverbände, ALG-II-Empfänger von den Beiträgen zu befreien – nach Elke Ferner, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, sei es laut „Welt online“ aber ohnehin fraglich, ob die geplante Regelung für Arbeitslose vor Gericht bestehen könne, da die zusätzlichen Kosten in die derzeitige Grundsicherung ja gar nicht eingerechnet seien. Und auch ein rascher Wechsel zu einer anderen Kasse wäre der Politikerin nach nicht vertretbar, denn schließlich könne davon ausgegangen werden, dass innerhalb kurzer Zeit auch bei dieser Zusatzbeiträge fällig werden würden – die einzige Möglichkeit für Hartz IV-Empfänger sei daher, entweder den Regelsatz anzuheben oder die Zusatzbeiträge abzuschaffen. Für eine Abschaffung der Zusatzbeiträge für ALG-II-Empfänger durch die Bundesregierung hatte sich zuvor nach „Welt online“ auch schon Adolf Bauer, der Präsident des Sozialverbands Deutschland, in der „Berliner Zeitung“ ausgesprochen und auch Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, forderte in der Zeitung einen allgemeinen Rechtsanspruch.
Trotz der lauten Kritik an den Zusatzbeiträgen, wollen nach Angaben von „Welt online“, folgende Krankenkassen zeitnah Zusatzbeiträge einführen, die dann – sollte der Bund nicht reagieren – auch für ALG-II-Empfänger gelten:
Vermutliche Zusatzbeiträge der Krankenkassen
– DAK (vermutlich ab 1. Februar pauschal 8 Euro monatl. extra)
– KKH Allianz ( vermutlich im Laufe des ersten Halbjahres 2010 pauschal 8 Euro monatl. extra)
– BKK Gesundheit (vermutlich ab 1. Februar oder 1. März pauschal 8 Euro monatl. extra)
– Deutsche BKK (Termin und Höhe der Zusatzkosten noch nicht klar)
– Novitas BKK (Termin und Höhe der Zusatzkosten noch nicht klar)
– BKK für Heilberufe (Termin und Höhe der Zusatzkosten noch nicht klar)
– ktp BKK (vermutlich ab 1. April pauschal 8 Euro extra monatl.)
– BKK Westfalen-Lippe (vermutlich ab 1. Februar mehr als 8 Euro monatl.)
(sb, 27.01.2010)
Gesundheitsfonds: Nur wer krank ist, bringt Geld!
Härtefallregelung bei Zusatzbeiträge gefordert
Lidl warnt vor Listerien verseuchten Käse
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.