Die leitenden Ärzte der einzelnen Abteilungen in Krankhäusern und manchen anderen medizinischen Einrichtungen werden allgemein als Chefarzt bezeichnet. Sie übernehmen spezielle fachliche, personelle und wirtschaftliche Verantwortung für ihre Abteilung, was besonderer Qualifikationen bedarf. Auch zählt die Chefarztvisite zu ihren Aufgaben und die Behandlung durch den Chefarzt ist Teil des Leistungsangebots vieler privater Krankversicherungen. In dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist eine solche Chefarzt-Behandlung indes nicht abgedeckt. Gegen gesonderte Abrechnung wird eine die Behandlung durch den Chefarzt jedoch oftmals auch gesetzliche versicherten Patienten angeboten. (fp)
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(Bild 1: Robert Kneschke/fotolia.com)
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