Lehrer verklagt Bayer wegen Hormonpräparat Duogynon.
(06.06.2010) Dem Pharmakonzern Bayer drohen eventuelle Schadensersatzklagen aufgrund des Hormonpräparat "Duogynon". Ein Lehrer verklagte das Pharmaunternehmen "Bayer", möglicherweise drohen dem Unternehmen laut Medienberichten auch noch weitere Klagen.
Ein bayrischer Lehrer verklagt den Pharmakonzern "Bayer Schering Pharma AG" aufgrund des Hormonpräparates "Duogynon". Das Pharmaunternehmen "Schering" wurde vor vier Jahren durch den Konzern "Bayer" übernommen. Der Kläger sieht sich durch das Arzneimittel "schwer geschädigt" und reichte eine "Klage auf Auskunft" ein. Der Mann möchte erreichen, dass das Unternehmen seine internen Dokumente offen legen muss. Laut dem Magazin "Der Spiegel", wäre die Klage ein "Pilotverfahren", da sich noch weitere potenzielle Geschädigte der Klage anschließen wollen.
Das Hormonpräparat wurde Frauen in den 70er Jahren verschrieben, damit sie testen konnten, ob eine Schwangerschaft vorliegt. Duogynon wurde als Injektion und Drageeform als Schwangerschaftstest, aber auch zur Behandlung ausbleibender Monatsblutungen eingesetzt. Laut "Spiegel" hätten etwa 1000 Frauen in der Folgezeit Kinder mit Behinderungen auf die Welt gebracht. So wiesen die Kinder Behinderungen wie Wasserkopf, offenem Bauch, offenen Rücken bis hin zu Missbildungen der inneren Organe auf. Im September 1980 teilte das Unternehmen Schering mit, dass die Behandlung sekundärer Amenorrhöe durch Duogynon medizinisch überholt sei. Im Oktober des selben Jahres stellte das Unternehmen die Herstellung von Duogynon ein.
Zwar wurde ein damaliges Ermittlungsverfahren eingestellt und auch ein Zivilprozess gegen das Unternehmen (AZ: 1 Wi Js 329/78) scheiterte, doch die heute erwachsenen Kinder wollen sich Klarheit darüber verschaffen, ob ein Zusammenhang zwischen den aufgetretenen Behinderungen und der Einnahme von "Duogynon" bestand. Der Lehrer aus Bayern gehört zu den damals geborenen Kindern und ist heute mittlerweile 34 Jahre alt. Der Kläger leidet unter einem künstlichen Harnausgang.
Das Unternehmen "Bayer Schering" lehnt alle evtentuellen Schadenersatzansprüche ab. Der Konzern bestreitet einen möglichen Zusammenhang zwischen der Einnahme des Medikamentes und den damals aufgetretenen Behinderungen der Kinder. Ein Sprecher des Unternehmen sagte: "Eine Kausalität zwischen den Missbildungen und dem Produkt konnte hierbei nicht festgestellt werden. An diesem Erkenntnisstand hat sich bis heute nichts geändert". Zu der aktuell eingereichten Klage wolle man sich nicht weiter äußern, weil diese noch nicht vorliegen würde. (sb)
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