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Ärzte sollen Patienten künftig komplette Krankenakte offenlegen

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
17. Mai 2015
in News
Wenn der Arzt spricht, verstehen Patienten oft nur "Fachchinesisch"
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Volle Krankenakten-Einsicht für Patienten
Wenn keine therapeutischen Gründe dagegen sprechen, sollen Patienten künftig auf Verlangen Einsicht in ihre komplette Krankenakte erhalten. Das hat der Deutsche Ärztetag beschlossen. Laut Patientenschützern ist die Situation aber ohnehin durch deutsches Recht geregelt.

Volle Akteneinsicht für Patienten
In Deutschland wollen Ärzte in Zukunft ihren Patienten auf Verlangen Einsicht in deren komplette Krankenakte geben. Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet, beschloss der Deutsche Ärztetag in Frankfurt am Main nach Angaben der Bundesärztekammer eine entsprechende Änderung der Berufsordnung. Laut der Verordnung konnten Mediziner ihren Patienten bislang diejenigen Teil der Akte vorenthalten, in denen sie ihre subjektiven Eindrücke oder Wahrnehmungen notiert hatten. Den Angaben zufolge setzt der Deutsche Ärztetag mit der Novellierung den 2013 geänderten Paragraf 630g des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) um.

Einsicht kann unter Umständen verwehrt werden
Unter anderem schreibt dieser laut einer Meldung der Nachrichtenagentur AFP vor, dass Patienten auf deren Verlangen unverzüglich Einsicht in ihre vollständige Patientenakte zu gewähren ist, soweit nicht „erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter“ dagegen sprechen. Zudem wurden in die Berufsordnung noch „erhebliche Rechte“ des behandelnden Arztes als Verweigerungsgrund aufgenommen. Das Thema Einsicht in Krankenakten wurde in den vergangenen Monaten teils heftig diskutiert. Anlass war der Absturz der Germanwings-Maschine in den französischen Alpen, die offenbar durch den psychisch kranken Copiloten verursacht wurde. Damals wurde unter anderem berichtet, was Arbeitgeber aus der Krankenakte alles wissen dürfen.

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Deutsches Recht regelt Situation bereits
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sprach von einem skurrilen Beschluss, der nun gefasst wurde. Er erläuterte, dass das deutsche Recht die Situation ohnehin regele und es „dieses Gnadenerweises durch die Ärzteschaft“ nicht bedürfe. „Das ist, wie wenn die Taxifahrer beschließen, künftig auf der Straße rechts zu fahren – obwohl in Deutschland bereits ein Rechtsfahrgebot existiert“, so Brysch. Zum Präsidenten der Bundesärztekammer wurde erneut Frank Ulrich Montgomery gewählt, der das Gremium bereits seit 2011 leitet. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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