Der Vizepräsident der Ärztekammer sieht „Selbstzerstörung“ der Privaten Krankenversicherungen (PKV)
13.12.2010
Die steigenden Ausgaben für Gesundheitsleistungen machen auch den privaten Krankenversicherungen (PKV) immer mehr zu schaffen. Um die Beiträge nicht weiter anheben zu müssen, sind die privaten Versicherer verstärkt darum bemüht, die ausufernde Kosten zu begrenzen. Rückendeckung erhielten sie dabei von der schwarz-gelben Bundesregierung und insbesondere vom Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP). So wurden den PKV im Rahmen der Gesundheitsreform etliche Zugeständnisse gemacht, die ihre Wettbewerbsposition künftig stärken. Doch mit den Zugeständnissen in Richtung der PKV wuchst auch die Kritik an den zusätzlichen Forderungen der PKV.
Der vereinfachte Wechsel zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und der PKV, das Verbot der Zusatzversicherungen bei den GKV und die Ausweitung der Arzneimittelrabatte sind Beispiele aus der Gesundheitsreform, welche die Position der PKV erheblich stärken – oft zu Lasten der GKV. Und so wächst auch in der Fachwelt die Kritik. Angesichts des aktuellen Kräftemessens zwischen den PKV und der Ärzteschaft über die Neuregelung der Gebührenordnung, hat Frank Ulrich Montgomery, Vizepräsident der Bundesärztekammer, die Gelegenheit genutzt und in einem Gastbeitrag für die Zeitschrift “Versicherungswirtschaft” (22/2010) den privaten Krankenversicherern und dem PKV-Verband vorgeworfen, ein „beeindruckendes Schauspiel der Selbstzerstörung” zu bieten. Die Forderungen der PKV kämen einer „GKV-isierung“ gleich und würden im Erfolgsfall den Todesstoß für die privaten Versicherer bilden, erklärte der Vertreter der Ärzteschaft.
Während bisher die geringeren Kosten, die höheren Leistungen und der bessere Service stets als Argumente für die privaten Krankenversicherungen angebracht wurden, kann Frank Ulrich Montgomery dieser Argumentation nicht länger folgen. Der Vizepräsident der Bundesärztekammer erklärte, dass die geringeren Kosten als Argument nicht mehr gelten können, wenn die PKV jetzt fortwährend aufgrund der Kostenexplosion nach Vergünstigungen ähnlich denen der GKV verlangt. Einen besseren Service würden die Privatpatienten zwar tatsächlich erhalten, doch in erster Linie weil die PKV mit den Ärzten höherer Verrechnungssätze vereinbart haben als die GKV. Diese Vertragsfreiheit biete einen entscheidenden Vorteil gegenüber den GKV, erklärte Frank Ulrich Montgomery. So verdienen die Ärzte an Privatpatienten dank der Gebührenordnung mehr Geld, auch bei identischer Leistung und seien daher bereit einen besseren Service zu liefern. Wenn dies Gebührenordnung nun durch die von den PKV angestrebte „Öffnungsklausel“ unterwandert werde und die Komforttarife gestrichen werden, um die Kosten zu sparen, stelle sich die Frage: „Mit welcher Begründung erwartet die PKV dann noch schnelleren und komfortableren Service?”, erklärte Montgomery. Am Ende seines Artikels verweist der Vizepräsident der Bundesärztekammer darauf, dass er nicht verkenne, dass für viele Versicherte die PKV mit der schnellen Terminvergabe und dem separaten Wartezimmer ein „Wohlfühl-Produkt“ sei. Doch seiner Ansicht nach gebe es keinen Grund, dies über den Umweg einer unterschiedliche Bezahlung nach Gebührenordnung zu regeln.
Damit wird auch klarer worum es Montgomery eigentlich geht: die von den PKV angestrebte „Öffnungsklausel“ bei der Reform der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) für die Abrechnung medizinischer Leistungen im kommenden Jahr. Während die PKV, die Möglichkeit haben will, mit den Ärzten einzeln über die Leistungen und die damit verbundenen Kosten zu verhandeln, wehren sich die Ärzte massiv gegen eine solche Aufweichung der bestehenden GOÄ. Mit den jetzt geäußerten Vorwürfen geht das Kräftemessen im Vorfeld der Reform nun in die zweite Runde. Die PKV hatte der Ärzteschaft bereits letzte Woche vorgeworfen, „sich de facto für ein staatliches Verhandlungsverbot“ einzusetzen, was „von einem Freien Beruf niemand erwartet“ hätte. Der Ton in der Diskussion wird rauer, die Inhalte seichter. Bleibt abzuwarten, wie sich die Bundesregierung bei der dringend notwendigen Reform der GOÄ im kommenden Jahr entscheiden wird. (fp)
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Bild: Gerd Altmann/Gerold Meiners / pixelio.de
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