Anästhesist muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Veraltete Narkose-Geräte während einer Zahnbehandlung verursachten den Tod eines Kindes.
Ein zweijähriges Kind starb nach einer Zahnbehandlung 2009 an den Folgen einer Narkose. Heute wurde nun am Landgericht Halle das Urteil gegen den damals zuständigen Anästhesisten gefällt: Dreieinhalb Jahre Haft ohne Bewährung für den angeklagten 53Jährigen Mediziner.
Bereits im Januar 2009 hatte sich der erschütternde Todesfall eines zweieinhalbjährigen Jungen ereignet. Der Junge weigerte sich während zahlreicher Zahnarzttermine für eine Kariesbehandlung den Mund zu öffnen. Damit die Zahnbehandlung dennoch durchgeführt werden konnte, vereinbarte die Mutter bei einer anderen Zahnarztpraxis einen Termin. Es wurde vereinbart, dass die Behandlung unter Narkose statt findet. Während der Narkose wurde der kleine Patient einem erheblichen Sauerstoffmangel ausgesetzt. Aufgrund veralteter Narkose-Geräte wurde der Mangel an Sauerstoff von dem Mediziner anscheinend nicht bemerkt. Das Kind starb zwei Tage später an den Folgen.
Veraltete Narkose-Geräte
Ursprünglich lautete die Anklage der Staatsanwaltschaft auf „fahrlässiger Tötung“. Durch neue Hinweise wurde die Anklage auf „Körperverletzung mit Todesfolge“ umgewandelt. Im Zuge der Gerichtsverhandlungen wurden unterschiedliche Gutachter beordert, die nach wiesen, dass die verwendeten Narkose-Geräte nicht mehr den gängigen Standards entsprachen. Der Staatsanwalt hatte dem Arzt vorgeworfen, den Tod des zweijährigen Patienten durch "unärztliches Verhalten" zu verantworten. Der selbstständige Narkosearzt war kein Mitglied der Arztpraxis, sondern wurde eigens für die Zahnarztbehandlung dazu beordert. Aus diesem Grund wurde der behandelnde Zahnmediziner der Praxis nicht mit angeklagt. Denn der Tod des Kindes wurde aufgrund der Narkose herbeigeführt.
Schuld des Arztes sei erwiesen
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Gerätschaften für die Narkose veraltet waren. Die Richter am Landgericht Halle folgten damit den Anklagepunkten der Staatsanwaltschaft und sprachen den 53 Jahre alten Mediziner aus Zeitz in Sachsen-Anhalt der Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig. Wie der Staatsanwalt Klaus Wiechmann im Plädoyer sagte , habe der Angeklagte nicht nur ein falsches Narkosegerät verwendet, sondern auch alle medizinischen Warnhinweise, wie beispielsweise blaue Lippen, nicht bemerkt.
Die Verteidigung des Arztes hatte auf eine Verurteilung aufgrund einer „fahrlässigen Tötung“ gefordert und verlangte ein Strafmaß von zwei Jahren auf Bewährung. Der Arzt sei nach dem tragischen Vorfall sowieso „am Ende“. Seine Approbation als Arzt sei bereits entzogen worden, sein Mandant leide an Depressionen, wie der Anwalt im Plädoyer sagte. In dem Schlusswort sagte der Angeklagte, es würde ihm alles "unwahrscheinlich leid" tun. Vor allem deshalb, weil es um ein Kind gehe. Diese Tatsache habe ihn besonders erschüttert. (sb, 17.11.2010)
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