Immer mehr Privat-Versicherte sind unzufrieden mit ihrer Krankenversicherung. Im Jahr 2009 gingen über 5000 Bescherden beim PKV Ombudsmann ein.
(03.06.2010) Etwa 15 Prozent mehr Beschwerden gingen im vergangenen Jahr beim PKV-Ombudsmann ein. Rund 5015 Streitfälle hatte der Obhudsmann zu klären. In den meisten Fällen ging es nicht um erhöhte Arzthonorare, sondern um die Begleichung Kosten von notwendigen Leistungen durch die Private Krankenkasse (PKV). Beispielsweise weigerte sich eine PKV-Versicherung, die Kosten für die Unterbringung eines Babys aufzukommen, das seine Mutter bei einer stationären Behandlung begleitete. Die Mutter musste den Säugling mit ins Krankenhaus nehmen, weil das Kind noch gestillt wurde. Auch die PKV des Vaters weigerte sich, weil nach Meinung der Krankenversicherung der Säugling nicht behandlungs-bedürftig wäre. "Die Argumentation beider Versicherer war im Kern zutreffend, führte jedoch zu einem unbefriedigenden Ergebnis", erläutert Obhudsmann Dr. Helmut Müller und fand dennoch eine gute Lösung: Die Kosten mussten sich beide Krankenversicherungen teilen.
Die Zeiten für die Krankenkassen werden schlechter. Das spiegelt sich auch in der Moral Krankenkasse bei der Übernahme von Kosten und Kulanzregelungen wieder. Im Vergleich zum jahr 2008 ist die Anzahl der Beschwerden um 15 Prozent auf 5015 Fälle angestiegen. Laut Dr. Müller waren lediglich 432 Beschwerden. Allerdings ist die Anzahl der Beschwerdeeingänge im Vergleich der 30 Millionen PKV-Versicherten noch relativ gering. So liegt die Beschwerdequote laut PKV-Schiedsstelle bei knapp einem Prozent. Allerings werden viele Streitfragen entweder vor Gericht oder nicht zu Ende geführt. Die meisten Bürger dürften sich mit der negativen Antwort zufrieden geben. Müller sieht hingegen den Antstieg nicht dadurch begründet, dass die Privaten Krankenversicherer sparen müssten. Vielmehr sei der gestiegende Bekanntheitsgrad der Schiedsstelle dafür verantwortlich.
Die Beschwerden in der Übersicht: Der größte Anteil der Beschwerden gingen aufgrund von PKV-Vollversicherungen ein. Hier betrug der Anteil 83 Prozent. Im Jahr 2008 waren es nur 78 Prozent. Etwa 25 Prozent der Beschwerden waren im Sinne des Kunden erfolgreich. Die meiste Beschwerden (22,8 Prozent) wurden aufgrund der Verweigerung auf medizinische Leistungen gestellt. Beschwerden aufgrund der Ärzte- Gebührenordnung wurden in 13,9 Prozent der Fälle eingereicht. Wegen der allgemeinen Versicherungsbedingungen der PKV-Versicherer wurden in 10,4% der Fällen geurteilt. Beschwerden aufgrund des neuen Basistarifs wurden in 3,1 Prozent und aufgrund von Falschbehauptungen der Versicherungsvertretern in 3,2 Prozent gestellt.
Obhudsmänner- und Frauen haben die Aufgabe Rechtsstreitigkeiten durch eine Schlichtung zu vermeiden. Allerdings sind an die Empfehlungen weder der Krankenversicherer noch der Versicherte gebunden. Es werden lediglich "Empfehlungen" ausgesprochen. Verbraucher haben aber auch die Möglichkeit eine Beschwerde bei der Finanzaufsicht "BaFin" einzulegen. So beschwerten sich 1757 Kunden über ihre private Krankenversicherung. (sb)
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