Arbeitslosen sollen weiterhin Zusatzbeiträge zahlen
Hartz IV sowie Arbeitslosengeld I (ALG I) Bezieher müssen derzeit die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen selbst bezahlen. Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) hatte angekündigt, dass im Zuge der Gesundheitsreform Bezieher von Hartz IV Leistungen Arbeitslose im ALG I Bezug keinen Zusatzbeitrag zukünftig entrichten sollen. Doch nun soll anscheinend doch alles wieder anders kommen.
Laut einem Bericht des Magazins „Der Spiegel“ haben sich Gesundheitspolitiker der CDU und FDP darauf geeinigt, zumindest Arbeitslosengeld Eins Bezieher aus dieser Regelung auszuschließen. Zukünftig sollen Arbeitslose die Zusatzbeiträge weiterhin bezahlen müssen. Die Union hatte immer wieder darauf hingewiesen, dass ALG I Bezieher auf einem „hohen Niveau“ Arbeitslosengeld beziehen. Lediglich Hartz IV Bezieher sollen keine Zusatzbeiträge bezahlen entrichten müssen.
Insgesamt 16 Krankenkassen wie die DAK oder BKK Gesundheit verlangen seit Jahresbeginn von ihren Mitgliedern Zusatzbeiträge. Erhebt eine Kasse neben dem regulären Beiträgen zusätzliche Beiträge, so haben Versicherte ein Kündigungsrecht. Allerdings muss dieses Recht nach Ankündigung in Anspruch genommen werden. Die Krankenkassen verlangen entweder pauschal acht Euro oder einen prozentualen Aufschlag von einem Prozent der Kassenbeiträge. (sb)
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