Laut der Anklageschrift verabreichte ein Arzt einer Schwangeren blutgerinnungshemmende Arzneimittel und muss sich nun vor dem Landgericht Coburg dafür verantworten.
Ein 41 Jähriger Arzt aus dem Raum Coburg wird vorgeworfen, einer Schwangeren Frau bewusst den Blutverdünner "Marcumar" verabreicht zu haben, um die Geburt eines Kindes zu verhindern. Seit Montag muss sich der Mediziner vor dem Coburger Landgericht verantworten.
Wegen versuchten Mord und gefährlicher Körperverletzung muss sich seit Montag ein Mediziner vor Gericht verantworten. Wird der Arzt verurteilt, so droht ihm nicht nur der Verlust der ärztlichen Approbation, sondern auch eine langjährige Haftstrafe. Zum Auftakt des Prozesses wies der Beschuldigte alle Vorwürfe von sich.
Dem Arzt wird vorgeworfen, einer Krankenschwester seit Ende 2006 mehrfach das blutverdünnende Arzneimittel Marcumar verabreicht zu haben, um einen Abbruch der Schwangerschaft zu erreichen. Zu der Krankenschwester hatte der verheiratete Mediziner eine Beziehung. Um zu verhindern, dass seine Ehefrau von dieser heimlichen Affäre erfährt, wollte der Angeklagte der Geschädigten Geld für einen Schwangerschaftsabbruch anbieten. Doch die Krankenschwester lehnte eine Abtreibung kategorisch ab, so die Anklageschrift. In der Anklageschrift wird nun behauptet, der Arzt hätte der schwangeren Frau wiederholt Arzneimittel zur Blutverdünnung in den Tee heimlich beigemischt. Zudem habe der Mediziner der Geschädigten dazu geraten, möglichst viel von dem Tee zu trinken, da dieser sich positiv auf die Schwangerschaft auswirken würde. Zwar hatte sich die Krankenschwester gewundert dass der Tee einen bitteren Beigeschmack hatte, allerdings vertraute angeblich die Geschädigte dem Arzt.
Im Jahre 2007 klagte die Frau über Zahnfleisch- und Nasenbluten und suchte aus diesem Grund eine Klinik auf. Bei einer Blutuntersuchung wurde dann das blutverdünnende Arzneimittel nachgewiesen. Diese Medikamente haben die Blutgerinnung der schwangeren Frau erheblich gestört. Der nachfolgende Verlauf der Schwangerschaft verlief dann ohne weitere Komplikationen und die ehemals Geliebte gebar ein gesundes Kind. Zunächst wurden an dem Landgericht Coburg vier Verhandlungstage angesetzt. Der Mediziner bestreitet jede Tatbeteiligung. Ein Urteil wird für Anfang November erwartet.
Marcumar wird zur Hemmung der Blutgerinnung eingesetzt. Das Arzneimittel wird im Rahmen der Thrombose-Prophylaxe, nach der Implantation künstlicher Herzklappen, Herzunterstützungssysteme oder bei einigen Varianten von Herzrhythmusstörungen eingesetzt, um eine Bildung von Thrombose vorzubeugen. (sb, 19.10.2010)
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