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Bei Krankenkassen auf weitere Leistungen achten

Nina Reese
Verfasst von Dipl. Sozialwiss. Nina Reese
15. Oktober 2013
in News
Leseminuten 2 min

Bei Wahl der Krankenkasse sollten Angebote genau geprüft werden

15.10.2013

Wer seine Krankenkasse wechseln möchte, sollte bei den Angeboten der Kassen genau hinschauen, denn diese unterscheiden sich in Hinblick auf die Leistungen zum Teil erheblich. Viele Kassen bieten ihren Mitgliedern zudem Extras an, daher sollten Versicherte gründlich prüfen, ob das Angebot optimal zu ihren Bedürfnissen passt. Betroffen sind hiervon beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen, die manche Kassen deutlich früher übernehmen als andere.

Krankenkassen können seit Anfang 2012 Extraleistungen anbieten
Ob Homöopathie oder eine Haushaltshilfe – seit Anfang 2012 sind die gesetzlichen Krankenkassen berechtigt, ihren Mitgliedern zusätzlich zu den gesetzlich einheitlich geregelten Pflichtleistungen so genannte „Extra-Leistungen“ anzubieten. Jede Kasse kann dabei selbst entscheiden, welche freiwilligen Leistungen dabei gewährt werden. Dementsprechend empfiehlt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf genau hinzusehen, wenn Versicherte ihren bestehenden Versicherungsschutz ändern möchten. Dabei sollten die eigenen Interessen genau abgewogen und im Anschluss die Leistungen der verschiedenen Kassen geprüft werden. So eigne sich beispielsweise für Berufstätige besonders „eine Krankenkasse, die rund um die Uhr telefonisch oder online auch zu medizinischen Fragen berät. Für ältere Menschen kann es wichtig sein, dass Mitarbeiter ihrer Krankenversicherung zur Klärung von Fragen ins Haus kommen“, so der Tipp der Verbraucherzentrale.

Früherkennungsuntersuchungen teilweise schon für unter 20-Jährige
Auch bei den Früherkennungsuntersuchungen sollte genau hingesehen werden. Denn während die Hautkrebsvorsorge normalerweise erst ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre bezahlt wird, würden einige Kassen diese Leistung bereits für 19- oder 20-Jährige, zum Teil sogar für noch Jüngere übernehmen. Zudem würden laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen von einigen Kassen auch die Kosten für eine Untersuchung mit dem so genannten „Auflichtmikroskop“ (Dermatoskopie) bezahlt.

Zuschüsse auch für alternative Behandlungsmethoden
Wer die Angebote genau prüft, bekommt auch im Bereich Zahngesundheit finanzielle Unterstützung, denn die professionelle Zahnreinigung (PZR) in Form von Prophylaxe wird mittlerweile oft bezuschusst. Auch alternative Behandlungsmethoden kommen bei vielen Kassen nicht zu kurz, indem beispielsweise osteopathische Behandlungen vielfach schon zum Standardangebot gehören. Wer hiervon betroffen ist, sollte aber ebenfalls genau hinschauen, denn „die Anzahl der Sitzungen und die Höhe der Erstattungen variieren von Kasse zu Kasse: Pro Jahr werden bis zu 390 Euro bewilligt. Der Rest muss aus eigener Tasche bezahlt werden“, so der Hinweis der Verbraucherzentrale. (nr)

Bild: Peter Franz / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.


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