Beim Geflügelkauf genau aufs Etikett schauen
25.10.2011
Wollen Verbraucher nur Geflügel aus einer artgerechte Tierhaltung erwerben, sollte das Etikett genau beachtet werden. In Zeiten der Massentierhaltung ist es vielmals kaum möglich genau zu unterscheiden, ob das gekaufte Geflügel tatsächlich artgerecht aufgezogen wurde.
Wer Brathähnchen im Handel kauft, sollte auf besondere Bezeichnungen achten, um später wirklich gutes und artgerecht aufgewachsenes Fleisch zu verzehren. Darauf weist die Verbraucherzentrale Thüringen in einer aktuellen Erklärung hin. Kennzeichnungen auf dem Etikett sind vielmals verwirrend und täuschen oftmals den Verbraucher beim Geflügelkauf. Daher erläutern die Verbraucherschützer einzelne Etikett-Bezeichnungen, um Klarheit zu schaffen. „Am Besten ist es, sich für regionale Erzeuger zu entscheiden“, um nicht Fleisch aus der Geflügelmast zu kaufen. Zusätzlich gibt es Möglichkeiten, auf bestimmte Artikelausweisungen auf dem Etikett zu achten. Die einzelnen Kennzeichnungen in der Übersicht:
Käfighaltung
Die Tiere kommen nie an das Tageslicht und müssen im engen Raum im Stall nebeneinander vegetieren. In der Landwirtschaft wird diese Art der Aufzucht auch verharmlosend „Intensive Tierhaltung“ genannt. Hauptsinn ist die möglichst schnelle, kostengünstige und massenhafte Aufzucht des Geflügels in Großbetrieben. Zum Einsatz kommen antibiotische Arzneimittel und sogenannte Leistungsförderer. Die Aufzucht ist in keinem Fall artgerecht. Die Tiere leben kaum mehr als ein paar Monate.
Extensive Bodenhaltung
Eine Extensive Bodenhaltung bedeutet, dass das Geflügel etwas mehr Platz in der Aufzucht haben, als die Tiere in der intensiven Bodenhaltung. Die Verbraucherzentrale Thüringen weist explizit darauf hin, dass auch hier die Tiere ihr gesamtes Leben ausschließlich im Stall verbringen und das Tageslicht nicht zu Gesicht bekommen.
Freilandhaltung
Bei der Bezeichnung „Freilandhaltung“ sind die selben Lebensbedingungen vorhanden wie bei der Extensiven Bodenhaltung. Allerdings können hier die Tiere die Hälfte ihrer kurzen Lebenszeit am Tage die ständige Möglichkeit haben, an der frischen Luft sich auf überwiegend grünen Flächen zu bewegen. Nur zur Nacht werden die Tiere wieder im Stall gehalten.
Bäuerliche Freilandhaltung
Bei der bäuerlichen Freilandhaltung können die Tiere sich immer auf begrünten Flächen bewegen und die Natur in begrenzten Gehegen genießen, so die Experten der Verbraucherzentrale. Die Tiere müssen einer Geflügelrasse angehören, die nur sehr langsam und „natürlich“ heranwächst. Das Futter muss zu 70 Prozent aus Getreide bestehen.
Bäuerliche Freilandhaltung – unbegrenzter Freilauf
Bei der „Bäuerlichen Freilandhaltung – unbegrenzter Freilauf“ ist die artgerechte Haltung fast vollständig erfüllt. Die Geflügeltiere können sich den ganzen Tag über draußen bewegen. Es gibt keine Begrenzungen und die Tiere können sich so viele bewegen, wie sie es wollen. Ist der Bauernhof mit einem Ökosiegel versehen, dürfen die Tiere nicht mit Antibiotika und Leistungsförderern behandelt werden. Medikamente dürfen nicht zur Vorbeugung gegen eventuell eintretende Erkrankungen verabreicht werden. Das Futter muss aus ökologischer Landwirtschaft stammen. Diese Produkte führen zusätzlich das Bio-Label. Wer auf letztere Produkte setzt, kann davon ausgehen, dass die Tier nach Gesichtspunkten des artgerechten Haltung aufgewachsen sind. (sb)
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Bild: Uschi Dreiucker / pixelio.de
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