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Billig-Brustimplantate: Klage abgewiesen

Nina Reese
Verfasst von Dipl. Sozialwiss. Nina Reese
8. Oktober 2013
in News
Leseminuten 2 min

Weltweiter Skandal um gebührliche PIP-Brustimplantate

08.10.2013

Der weltweite Skandal um die mit gesundheitsschädlichem Billig-Silikon gefüllten Brustimplantate des französischen Herstellers „Poly Implant Prothese“ (PIP) reißt nicht ab. Nachdem eine Betroffene eine Schmerzensgeld- Klage gegen den TÜV-Rheinland eingereicht hatte, wurde diese nun vom Landgericht Nürnberg-Fürth abgelehnt.

Schätzungsweise mehr als eine halbe Million Frauen betroffen
Über Jahre hinweg hatte das französische Unternehmen PIP Silikonimplantate mit gesundheitsschädlichem Billig-Silikon produziert. Als bekannt wurde, dass diese schneller reißen als andere Modelle, flog der Skandal auf, der Vertrieb wurde verboten und die Firma meldete schließlich Konkurs an. Bis dahin waren die gefährlichen Implantate jedoch nach Schätzungen bis zu einer halben Million Patientinnen eingesetzt worden, sowohl im Rahmen von Schönheitsoperationen als auch nach Krebsoperationen. Etwa 10.000 Frauen sind allein in Deutschland von diesem Skandal betroffen, seit April 2013 muss sich nun der PIP-Gründer Jean-Claude Mas vor Gericht verantworten.

TÜV-Rheinland erteilte Zulassung für Billig-Brustimplantate
Neben dem französischen Unternehmen steht jedoch auch der TÜV-Rheinland im Zentrum des Geschehens. Dieser hatte die PIP-Implantate vorschnell genehmigt, in der Folge kam es zu Klagen durch Händler und Patientinnen. So auch im Fall einer Betroffenen (Az.11 O 3900/13), die ein entsprechendes Implantat erhalten hatte, welches jedoch direkt nach Bekanntwerden des Skandals entfernt worden war. Die Frau forderte 40.000 Euro Schmerzensgeld von der Prüfstelle, hatte damit hatte jedoch keinen Erfolg.

Gericht lehnt Klage ab
Stattdessen lehnte das Landgericht Nürnberg-Fürth die Forderung ab, mit der Begründung: „Die Benannte Stelle war weder verpflichtet, konkrete Implantate zu untersuchen noch unangekündigte Kontrollen vor Ort vorzunehmen. Solche Pflichten ergeben sich – so das Gericht – nicht aus den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften“, so die Pressemitteilung des TÜV Rheinland. Mit dieser Entscheidung habe das Gericht laut der Prozessbevollmächtigen Ina Brock von der Kanzlei Hogan Lovells LLP, „bestätigt, dass TÜV Rheinland seine Aufgaben als Benannte Stelle verantwortungsvoll und im Einklang mit allen geltenden Gesetzen und Normen wahrgenommen hat“, so die Mitteilung des TÜVs weiter.

Mehr als 50 Millionen Euro Schadensersatz gefordert
Auch die AOK Bayern hatte den TÜV Rheinland im Zusammenhang mit den PIP-Implantaten verklagt, wobei der Verhandlungstermin hier noch aussteht. Die Kasse hatte von der Prüfstelle 50.000 Euro Schadenersatz gefordert, denn diese Summe hatte die Kasse für die Entfernung von Implantaten bei 27 Versicherten aufbringen müssen. Darüber hinaus geht es um insgesamt mehr als 50 Millionen Euro Schadensersatz, auf die betroffene Frauen und Händler den TÜV gerichtlich verklagt haben – hier sei laut dem zuständigen Gericht im südfranzösischen Toulon jedoch erst Mitte November mit einer Entscheidung zu rechnen. (nr)

Bild: Henning Hraban Ramm / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.


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