Die Betriebskrankenkasse BKK Dr. Oetker will im kommenden Jahr 2011 keine Zusatzbeiträge erheben
18.12.2010
Die gesetzliche Krankenkasse BKK Dr. Oetker will auch im kommenden Jahr 2011 keine Zusatzbeiträge von ihren Versicherten erheben. Das Betriebskrankenkasse erklärte dies in einer aktuellen Pressemitteilung.
Insgesamt 16 Krankenkassen erheben derzeit neben den regulären Versichertenbeiträgen sogenannte Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern. Die Mehrheit der Kassen, die einen solchen zusätzlichen Beitrag erhoben haben, mussten deutliche Verluste an Mitglieder hinnehmen. Daher sind Zusatzbeiträge bei den Krankenkassen selbst sehr unbeliebt, jedenfalls so lange sie nicht flächendeckend erhoben werden.
Die Betriebskrankenkasse BKK Dr. Oetker teilte mit, auch im kommenden Jahr keinen Zusatzbeitrag erheben zu wollen. Das beschloss der Verwaltungsrat der Kasse in der vergangenen Woche. Der Grund für diese Entscheidung liegt in der wirtschaftlich stabilen Lage der Kasse. Man sei schuldenfrei und profitiere von einer ausgeglichenen und vernüftigen Finanzpolitik. Zudem würden die Ausgaben für Gesundheitskosten der Versicherten deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt liegen. Lediglich 101 Euro musste die Betriebskasse im Durchschnitt pro Versicherten ausgegeben. Der Durchschnitt gemessen bei allen GKVen liegt derzeit bei etwa 126 Euro. Damit würde die Kasse auch weiterhin zu einer wirtschaflich gesunden Krankenkasse gehören. Einschnitte bei Leistungen und Service werden ebenfalls nicht geplant.
"Nach der Einführung des Gesundheitsfonds und eines bundesweiten Einheitsbeitrages, bleibt die BKK Dr. Oetker auf einem beständigen Kurs. Unser Service- und Leistungsstandard ist unverändert hoch – und das ohne eine zusätzliche finanzielle Belastung unserer Versicherten," erklärte der Vorstandsvorsitzender der Betriebskrankenkasse, Klemens Kläsener.
Die BKK Dr. Oetker gehört zu den kleineren Krankenkassen in Deutschland. In der Krankenkasse sind derzeit rund 150.000 Menschen krankenversichert. Durch die Nichteinführung eines Zusatzbeitrages könnte die BKK weiterhin an Mitglieder gewinnen. Denn wenn eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, können Versicherte von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und Krankenkasse wechseln. Im Zuge der Gesundheitsreform können Krankenkassen ab Jahreswechsel die Höhe des Zusatzbeitrages selbst bestimmen. Gesundheitsökonomen gehen davon aus, dass durch den demografischen Wandel und einem Anstieg der Ausgaben eine Mehrheit der gesetzlichen Krankenversicherungen Zusatzbeiträge erheben müssen. (sb)
Lesen Sie auch:
Zusatzbeiträge Krankenkasse wechseln
Bild: Logo BKK Dr.Oetker
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.