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Bundesagentur missachtet PKV- Urteil bei Hartz IV

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
3. März 2011
in News
Leseminuten 2 min

Die Bundesagentur für Arbeit missachtet PKV- Urteil des Bundessozialgerichts. Privat Krankenversicherte Hartz IV Bezieher bleiben auf ihren Schulden sitzen.

03.03.2011

Das Bundessozialgericht hatte am 18 Januar 2011 entschieden, dass Privat- Krankenversicherte (PKV) Hartz IV-Empfänger einen Anspruch auf volle Kostenübernahme der PKV-Versicherungsbeiträge bis zur Höhe des an den Gesundheitsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen orientierten Basistarifs haben (Az.: B 4 AS 108/10 R). Zuvor bestand eine Deckungslücke von rund 160 Euro, die von den Betroffenen aus den Hartz IV Regelleistungen selbst getragen werden musste. Da die Bemessung der Hartz IV-Sätze eine solche Kostenabdeckung nicht vorsah, verschuldeten sich die meisten Betroffenen. Nach Angaben des Rechtsanwalts und Sachverständigen der Bundesregierung, Markus Klinder, weigert sich nun die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Beitragsrückstände vor dem 18 Januar 2011 zu übernehmen. Angeblich, so die Begründung der BA, gebe es hierfür keine Rechtsgrundlage. Für den Rechtsanwalt ein klarer Fall von Missachtung des Urteils der obersten Sozialrichter in Kassel.

Seit Jahresbeginn 2009 dürfen Privatversicherte bei eintretendem Arbeitslosengeld II Leistungsbezug nicht mehr automatisch gesetzlich Krankenversichert werden. Statt dessen müssen sie trotz Mittellosigkeit in der PKV verbleiben. „Aufgrund einer missglückten Gesetzesregelung wird ihnen jedoch nur der niedrige Beitrag der gesetzlich Versicherten in Höhe von ca. 144 Euro erstattet, obwohl die Beiträge der privaten Krankenversicherung selbst im sog. Basistarif wesentlich höher sind. Dies führte zwangsläufig zu einer massiven Verschuldung“, erläuterte Sozialanwalt Klinder.

Laut der Rechtsanwaltskanzlei sei die Vorgehensweise nach Aussagen einiger Jobcenter-Mitarbeiter von Seiten der Bundesagentur für Arbeit „verbindlich geregelt“. „ Die Reaktion der Bundesagentur in sämtlichen von unserer Kanzlei betreuten Klage- und Widerspruchsverfahren ist deshalb einheitlich“, erklärte Klinder. Nach Ansicht der Kanzlei stellt sich somit die Bundesagentur gegen das Urteil des Bundessozialgerichts, dass eine „planwidrige Regelungslücke zu Lasten der betroffenen Hartz IV Empfänger in dem Urteil bestätigte und von einer „unzumutbaren Verschuldung“ gesprochen hat.

Für die Betroffenen heißt es nun, auf den angesammelten Schulden sitzen zu bleiben, obwohl diese sich durch eine unzureichende Gesetzesregelung angehäuft wurden und der Weg in die Gesetzliche Krankenkasse weiterhin versperrt bleibt. Ob hiergegen erneut geklagt wird, ist sehr wahrscheinlich. (sb)

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Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.


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