Cannabis zukünftig auf Rezept: Bundesregierung plant Gesetzesänderung um die Versorgung von Cannabis Medizin von schwerst erkrankten Menschen zu erleichtern.
(16.08.2010) Die Bundesregierung hat sich nach Verlautbarungen der FDP geeinigt, Cannabis zukünftig für Schwer Kranke auf Rezept frei zugeben. Dazu müsse eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vollzogen werden, wie es weiter hieß.
Zukünftig soll es Cannabis auf Rezept geben. Allerdings nicht um sich legal berauschen zu können, sondern als Medizin für schwerst kranke Menschen. Eine Änderung des Betäubungsmittelrechts soll Pharmaunternehmer die Möglichkeit eröffnen, Cannbis-Arzneimittel auch in Deutschland herstellen zu können. Darauf hat sich die schwarz-gelbe Koalition am Montag geeinigt.
Bislang hatten chronisch Kranke keinen Zugriff auf die Medikamente mit dem Wirkstoff THC. Viel zu eng waren die Bestimmungen, um überhaupt Medikamente mit Cannabis in Apotheken zu beziehen. Der Weg über Behörden und Ämter, Ärzten und Krankenkassen war zumeist so sperrig und kompliziert, so dass gerade einmal 40 Patienten in Deutschland Cannabis auf Rezept aus Apotheken beziehen.
Das als Rauschmittel bekannte Cannabis wird eigentlich zur Herstellung von Marihuana und Haschisch verwandt. Doch die enthaltenen Wirkstoffe können auch beispielsweise zur Linderung von Spastiken bei Multipler Sklerose verwendet werden, wie die Aktionsgruppe "Cannabis als Medizin" mitteilte. Noch vor rund zwei Jahren hatten sich Union, SPD und FDP gegen eine Lockerung der Betäubungsmittelgesetze ausgesprochen. Viel zu tief war der Glaube verankert, Cannabis könne kranke Menschen viel mehr schaden, als nützen. Doch Initiativen wie "Cannabis als Medizin" machte auf den medizinischen Nutzen für viele Patienten immer wieder aufmerksam und gab als Referenz zahlreiche wissenschaftliche Studien an. Auch Ärzte und Wissenschaftler machten ebenfalls auf die positiven Eigenschaften der THC Pflanze aufmerksam, so dass sich die Bundesregierung sich nun zum Umdenken bewegt. Laut einer aktuellen Umfrage sprechen sich 75 Prozent der Bundesdeutschen Bevölkerung für eine Freigabe im medizinischen Sinne aus.
Ebenfalls soll die Versorgung von sterbenden Menschen reformiert werden. Damit die Schmerzen in den letzten Stunden vor dem Tod gelindert werden können und es zu keinen Versorgungsausfällen kommt, dürfen Heime und Hospize zukünftig Notfallvorräte an Betäubungsmitteln anlegen. Dazu die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagfraktion, Ulrike Flach: "Damit stehen schwerstkranken Menschen jederzeit schmerzlindernde Mittel zur Verfügung". Die Gesetzesänderungen dürften im nächsten Jahr in Kraft treten. Zunächst muss eine Abstimmung im Bundestag erfolgen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch die Oppositionsparteien dem Gesetzesentwurf zu stimmen. (sb)
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Bild: manwalk/pixelio.de
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