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DGB: Entlastung der Krankenkassen bei Hartz IV

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
25. November 2010
in News
1 Leseminuten

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

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Der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB fordert eine Entlastung der Krankenkassen bei Hartz IV.

25.11.2010

Zu den aktuellen Überlegungen in der Koalition zur Kostenübernahme für die Krankenversicherung von Hartz-IV-Beziehern sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Donnerstag in Berlin: „Die Beiträge für die Krankenversicherung von Hartz-IV-Beziehern in Höhe von 126 Euro sind willkürlich festgelegt und deutlich zu niedrig, denn sie decken weder die durchschnittlichen Pro-Kopf-Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung noch die Höhe des Basistarifs in der Privaten Krankenversicherung (PKV). Den gesetzlichen Krankenkassen entstehen dadurch ungerechtfertigte Zusatzbelastungen, Langzeitarbeitslosen PKV-Kunden erhebliche Belastungen.

Der DGB fordert die schwarz-gelbe Koalition auf, diese Unterfinanzierung zu beenden und schlägt vor, den steuerfinanzierten Beitrag für die Krankenversicherung von Hartz-IV-Beziehern an die durchschnittlichen Ausgaben der GKV pro Versicherte zu binden. Nach den derzeitigen Pro-Kopf-Ausgaben der GKV von 261 Euro kann die GKV um 3,7 Mrd. Euro entlastet werden. Dadurch kann der Beitragssatz für die Versicherten um 0,3 Prozentpunkte gesenkt werden. Den GKV-Mitgliedern kann somit die Belastung durch die geplante Beitragserhöhung (von 7,9 auf 8,2 Prozentpunkte) erspart bleiben. Auch die Probleme von langzeitarbeitslosen PKV-Kunden würden deutlich gemindert. Die verbleibende Differenz müsste innerhalb des PKV-Systems gelöst werden. Der DGB warnt davor, die Probleme einseitig zugunsten der PKV-Unternehmen zu lösen. Es wäre inakzeptabel, wenn die Steuerzahler die hohen Tarife der PKV subventionieren müssten und die Beitragszahler der GKV weiter unnötig belastet werden.“ (dgb, sb)

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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