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Diabetes: Krankenkassen streichen Teststreifen

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
4. März 2011
in News
Leseminuten 3 min

Harn- und Blutzucker Teststreifen sollen für die meisten Diabetiker aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen werden.

04.03.2011

Zukünftig wollen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für einen Harn- oder Blutzucker Teststreifen bei Diabetes mellitus Typ II nicht mehr übernehmen und entsprechend aus dem Leistungskatalog der Kassen streichen. Betroffen sind alle Diabetiker, die nicht Insulin-Pflichtig sind, sondern in Tablettenform behandelt werden. Nach Ansicht der Kassen seien ständige Blutzucker-Messungen dieser Patientengruppe ohne weitere medizinische Indikatoren nicht sinnvoll.

Bereits für diesen Sommer planen die gesetzlichen Krankenkassen Harn- und Blutzucker-Teststreifen aus dem Leistungskatalog der Kassen zu streichen. Betroffen von den Neuregelungen sind Patienten einer Diabetes mellitus Typ II, die keiner Insulin-Pflicht unterliegen, sondern in oraler Form behandelt werden. Das ist das Ergebnis einer gemeinsamen Beschlussvorlage des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) von Medizinern und Krankenkassen.

Keine Kostenerstattung für Diabetiker mit oraler Therapie
In Deutschland sind rund 4,5 Millionen Menschen an Diabetes erkrankt. Etwa drei Millionen Diabetiker werden nicht mit Insulin-pflichtig behandelt. Für diese Patienten soll es zukünftig keine Kostenerstattung für Blutzucker-Teststreifen geben. Ärzte sollen nur noch bei medizinischen Indikatoren die Möglichkeit haben, ein Rezept für Teststreifen auszustellen, wenn z.b: aufgrund der Umstellung eines Arzneimittels die Blutwerte regelmäßig gemessen werden müssen oder weitere Begleit- oder Folgeerkrankungen auftreten. Bereits am 17 März will sich der Bundesausschuss zusammenfinden, und die Änderungsregelungen beschließen. Bereits ab Sommer 2010 könnten die Neuregelungen in Kraft treten.

Kein medizinischer Nutzen
Die Arzneimittelbranche erzielt mit dem Verkauf von Diabetiker-Teststreifen jedes Jahr in Deutschland einen Umsatz von rund 1,2 Milliarden Euro. Etwa 900 Millionen Euro wurden hiervon als Kassenleistung finanziert. Eine Teststreifen-Packung (50) kostet je nach Anbieter etwa 30 Euro. Die Kassen begründen diesen Schritt mit Nicht-Erforderlichkeit des regelmäßigen Messens bei den meisten Diabetes-Patienten. Der Bremer Gesundheitsökonom Gerd Glaeske betonte in einem Medienbericht der Rheinischen Post, dass in vielen europäischen Ländern die Teststreifen aus eigener Tasche bezahlen müssen. Im Vorfeld hatte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) ermittelt, dass es im Sinne der Therapie und der Gesundheitsversorgung nicht von Nöten sei, dass die meisten Diabetiker mit Hilfe des Streifens kontinuierlich die Blutwerte messen.

Diabetiker-Verband kündigt Protest an
Kritisiert werden die Einsparungen vom Verband der Diabetiker in Deutschland (DDB). So sagte der Verbandsvorsitzende Dieter Möhler in einem Interview, Patienten werden „in den Irrsinn und die Medizin der 70er Jahre" gedrängt. In einem Protestaufruf hieß es weiter: „Den Patienten droht der Verlust des wichtigsten Instruments ihres Diabetes-Selbstmanagements, langfristig werden teure Folgeerkrankungen riskiert“. Für den 17 März ruft der Verband zu einer Protestkundgebung vor der Zentrale des Bundesausschusses in Berlin auf. „Ich erhoffe mir durch die Demonstration eine starke Signalwirkung auf die Entscheidungsträger: Die Belange chronisch kranker Diabetiker zu beachten und ihnen eine weitere Teilhabe an unserer Gesellschaft in den Bereichen Freizeit und Beruf zu ermöglichen“, betonte der DDB-Bundesvorsitzende Dieter Möhler. Schließlich wolle man sich auch beim Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) beschweren. Denn das Ministerium hat hierbei das letzte Wort. Allerdings setzt sich das Ministerium zumeist nicht über Beschlüsse des G-BA hinweg. (sb)

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Bild: Michael Horn / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.


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