• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  ++Coronavirus++ LIVE:
COVID-19: Grundimmunität durch andere Coronaviren möglich? 21. Januar 2021
COVID-19-Impfung: Blutungsrisiko bei Einnahme von Blutverdünnern? 21. Januar 2021
Corona-Forschung: Neu entwickeltes Nasenspray soll vor COVID-19 schützen 21. Januar 2021
COVID-19-Forschung: Coronavirus hat mindestens fünf verschiedene Varianten 20. Januar 2021
COVID-19: Diabetes-Präparat Metformin soll Überlebenschancen deutlich steigern 20. Januar 2021
Weiter
Zurück

E-Zigarette ein Arzneimittel: Handel verboten?

Fabian Peters
Verfasst von Dipl. Geogr. Fabian Peters
29. Februar 2012
in News
Leseminuten 3 min

Bundesregierung beurteilt E-Zigaretten als Arzneimittel

29.02.2012

Die Erfolgsgeschichte der E-Zigaretten könnte ein jähes Ende finden, denn die Bundesregierung hat nikontinhaltige elektrischen Zigaretten als zulassungspflichtige Arznei eingestuft. Der Verkauf des nikotinhaltigen Liquids, dass in den E-Zigaretten verdampft wird, ohne entsprechende Zulassung wäre demnach illegal.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken Bundestagsfraktion birgt Brisanz für den Markt der E-Zigaretten. Denn dass nikotinhaltige Liquid ist nach Auffassung der Bundesregierung als zulassungspflichtiges Arzneimittel zu betrachten. Fehlt die Zulassung, ist ein Verkauf oder Handel verboten. Die begehrten elektrischen Glimmstängel, könnten demnach praktisch nur noch mit den weiterhin erhältlichen Liquiden ohne Nikotin betrieben werden.

Bis zu zwei Millionen Nutzer der E-Zigarette
Für die laut Herstellerangaben bis zu zwei Millionen Nutzer der E-Zigarette in Deutschland könnte die Position der Bundesregierung erhebliche Einschränkungen mit sich bringen, da fortan der Handel der nikotinhaltigen Liquide in seiner bisherigen Form nicht mehr gestattet ist. Bislang war die rechtliche Lage eher undurchsichtig, wobei sich einige Bundesländer, wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen und Bayern für ein Verbot entschieden, andere hingegen keine Maßnahmen gegen den Verkauf der E-Zigaretten ergriffen. Nachdem die Bundestagsfraktion der Linken in einer kleinen Anfrage von der Bundesregierung eine rechtliche Klarstellung gefordert hatte, teilten diese am Montag mit, dass die E-Zigaretten als Arzneimittel beziehungsweise Medizinprodukt einzustufen seien, sobald darin Nikotin verdampft werde. Ein Verkauf der nikotinhaltigen Liquide ohne Zulassung sei untersagt. Die Nutzung der E-Zigaretten indes ist weiterhin erlaubt, allerdings nicht überall, so die Position der Bundesregierung. Die E-Zigarettenraucher müssen sich an die Vorgaben der Nichtraucherschutzgesetze halten, denen zufolge zum Beispiel das Rauchen in Bahnhöfen, Straßenbahnen, Zügen oder Bussen untersagt ist. Hier greifen auch die einzelnen Ländergesetze zum Nichtraucherschutz

Auch Internet-Handel mit nikotinhaltigen Liquiden verboten
Mit Blick auf den oft genutzten Vertriebsweg der E-Zigaretten und Liquide über das Internet erklärte die Bundesregierung, dass auch der Online-Handel untersagt sei. Mit dem Versand verstoßen Händler gegen das Arzneimittelgesetz, weshalb die Liquide „sichergestellt und eingezogen werden“ können, erklärte die Bundesregierung. In einer ersten großen Razzia ist dies laut Medienberichten bereits geschehen. Bei zwei Durchsuchungsaktionen in Schwelm (Nordrhein-Westfalen) und der Region Hannover wurden demnach 45.000 Fläschchen mit E-Zigaretten-Liquid vom Zoll beschlagnahmt.Die Gesundheitsministerin von Nordrhein-Westfalen, Barbara Steffens (Bündnis 90/Die Grüne) sieht sich in ihrer Ablehnung der E-Zigarette bekräftigt und ließ angesichts der Stellungnahme der Bundesregierung über einen Sprecher mitteilen, dass Nordrhein-Westfalens bisherige „Linie damit ein weiteres Mal klar bestätigt“ wurde. Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin hatte bereits Ende letzten Jahres den Verkauf der Liquide als "illegal" bezeichnet, da die Substanzen hierzulande über keine Zulassung verfügen.

Gesundheitsrisiken der E-Zigaretten
Auch die möglichen Gesundheitsrisiken spielten bei dem Verbot der E-Zigarette in Nordrhein-Westfalen eine wesentliche Rolle. Vor allem das Fehlen von Langzeitstudien zu den gesundheitlichen Folgen war nun auch in der Mitteilung der Bundesregierung ein wesentlicher Kritikpunkt. „Die Bundesregierung nimmt eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch die seit einigen Jahren auf dem Markt befindlichen E-Zigaretten sehr ernst“, so die offizielle Regierungsstellungnahme. Als Begründung für die Sorge vor möglichen Gesundheitsrisiken nennen die Regierungsverantwortlichen zum Beispiel Propylenglykol, das 90 Prozent des E-Zigaretten-Dampfs bildet. Propylenglykol könne „akute Reizungen der oberen Atemwege und Augen“ verursachen und zudem „Beeinträchtigungen der Atemfunktion“ bedingen, erklärte die Bundesregierung. Auch seien „Nebenwirkungen wie Verengung der Atemwege in einer aktuellen Studie bei E-Zigarettenrauchern bereits nach fünf Minuten nachgewiesen“ worden, so die Mitteilung der Bundesregierung. Nach Ansicht der Politik ist außerdem auch die Funktion der E-Zigarette als Einstiegsprodukt vor allem bei Jugendlichen nicht zu unterschätzen. (fp)

Lesen Sie auch:
Nachfrage nach E-Zigaretten steigt
E-Zigarette explodierte im Mund eines 57-Jährigen
Händler sollen Verkauf der E-Zigarette stoppen
Flächendeckendes Verbot der E-Zigarette?
E-Zigarette Verbot doch ohne Folgen?
Hannover verbietet E-Zigarette
Zusatzstoffe in Tabak giftiger als angenommen
E-Zigarette: Gesundheitsgefahr nicht unterschätzen
Elektrische Zigarette ist gesundheitlich riskant
Elektrische Zigarette gesundheitlich unbedenklich?
Elektrische Zigarette mit krebserzeugenden Stoffen
E-Zigarette weniger schädlich als Zigaretten?

Bild: Viktor Mildenberger / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.


Nächster Artikel

Bei PMS-Syndrom auf Koffein verzichten

Jährlich 1,7 Millionen Unfälle mit Kindern

Jetzt News lesen

Bild einer Urinprobe.

Genaue Krebsdiagnose durch Urintest zusammen mit KI-Analyse

21. Januar 2021
Bild von verschiedenen Antibiotika.

Antibiotikaresistenz scheint sich schneller zu entwickeln als erwartet

21. Januar 2021
Eine comichafte Darstellung einer Personengruppe, die unter einer Glaskuppel vor umherfliegenden Coronaviren geschützt ist.

COVID-19: Grundimmunität durch andere Coronaviren möglich?

21. Januar 2021
Grafische Darstellung eines männlichen Oberkörpers, der von schwebenden Viren umgeben ist.

Corona-Immunität: COVID-19 Reinfektionen selten aber möglich

21. Januar 2021
Mann hält sich seinen schmerzenden Bauch

Reizdarmsyndrom: Biologischer Mechanismus entschlüsselt

21. Januar 2021
Auf dem Sofa sitzender Senior nimmt eine Tablette ein

COVID-19-Impfung: Blutungsrisiko bei Einnahme von Blutverdünnern?

21. Januar 2021

Heilpraxis

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptopme
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht

© 2019 Heilpraxisnet.de GbR