Der Verband der Ersatzkassen (vdek) warnt freiwillig gesetzlich Krankenversicherte vor dem Wechsel in die Private Krankenversicherung. Denn das „böse Erwachen“ kommt erst später, wenn die PKV-Tarife im Alter steigen. Für viele sei die Krankenversicherung dann nicht mehr bezahlbar.
22.11.2010
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) warnt Versicherte in den gesetzlichen Krankenkassen davor, unüberlegt und vorschnell in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Im Zuge der Gesundheitsreform wird es Krankenversicherte erleichtert, in die PKV zu wechseln (Stichwort: Wechsel in die PKV) Die Wartefrist zum Wechsel wird von drei auf ein Jahr verkürzt. Bürger, die einen Wechsel vorhaben, sollten diesen Schritt allerdings genau überlegen. Denn das böse Erwachen kommt erst später, so die Warnung des Kassen-Verbandes.
Die Beiträge der PKV steigen vor allem im Alter. Diese sind für viele später nicht mehr bezahlbar. Krankenversicherte müssten zudem mit entsprechend höheren Tarifen rechnen, wenn Vorerkrankungen vorliegen. Zudem würden auch die Beiträge im PKV System „exorbitant“ steigen. Die beste Alternative sind nach Ansicht des Verbandes noch immer die gesetzliche Krankenkassen. Wer zum Beispiel eine Familie gründen will, ist in der GKV „ohnehin besser aufgehoben“. Denn im Gegensatz zur PKV bietet die GKV eine Beitragsfreie Familienmitversicherung.
Ein weiterer Grund zum Nichtwechseln sei das sogenannte Sachleistungsprinzip. Dieses Prinzip schützt die Versicherten vor einer finanziellen Überforderung. Beim Sachleistungsprinzip nimmt der Patient die Gesundheitsleistungen in Anspruch, ohne dafür eine Rechnung von dem Arzt oder der Klinik zu erhalten. Den Verwaltungsaufwand und die Begleichung der Kosten übernimmt automatisch die Kasse. Das angestrebte Vorkasse-Modell widerspricht diesem Prinzip. Dieses Modell wird auch in der PKV angewandt: "Bei der PKV müssen die Versicherten ihre teuren Arztrechnungen erst aus eigener Tasche bezahlen und erhalten dann den Betrag.", so der vdek.
Ein weiterer Vorteil der gesetzlichen Krankenkassen ist im Krankheitsfall die Übernahme von Haushaltshilfen, Psychotherapie oder Mutter-Kind-Kuren. Auch gewährt die GKV Zuschüsse zur individuellen und betrieblichen Gesundheitsförderung. Nur die Gesetzlichen bieten beispielsweise ihren Mitgliedern einen Krankengeldanspruch von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Einen solchen Service kennt die PKV nicht. "In der PKV zahlt man für wichtige Leistungen oben drauf. Viele Versicherte bedenken dies bei Abschluss des privaten Versicherungstarifs nicht und wundern sich dann, dass sie zum Beispiel eine Haushaltshilfe oder die Psychotherapie aus eigener Tasche bezahlen müssen!" so die vdek-Sprecherin.
Fazit: Versicherte, die vor die Wahl gestellt werden, sollten sich genau überlegen, wie ihre eigene zukünftige Familienplanung aussehen wird. Wer eine Familie gründen will, muss wissen, dass jedes einzelne Familienmitglied extra in der PKV versichert werden muss. Auch sollten Verbraucher wissen, dass viele Anbieter des privaten Krankenschutzes mit sogenannten Einsteigertarifen locken, die im späteren Alter stark ansteigen. Die Prämien können unter Umständen deutlich höher sein, als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. (sb)
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