Sterbehilfe : Dr. Roger Kusch polarisiert durch offensives Vorgehen.
Der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch hat im schleswig- holsteinischen Oststeinbek den Sterbehilfe-Verein "Sterbe Hilfe Deutschland e.V." gegründet. Damit löst er viele Reaktionen aus.
Das Thema Sterbehilfe in Deutschland war eine zeitlang aus den Schlagzeilen geraten. Nun nimmt das Thema durch die Gründung des Vereines von dem durch die Medien als „Dr. Tod“ bezeichneten Kusch und die sehr ablehnenden Reaktionen wieder Fahrt auf.
Sterbehilfe- die unterschiedlichen Standpunkte
Vorgeworfen wird Kusch beispielsweise von der Bundesärztekammer (BÄK), dass er aus dem Tod durch Suizid ein Geschäft mache. Kusch verneint dies. Der Jahresbeitrag in dem Verein beträgt 100 Euro, eine lebenslange Mitgliedschaft 1000 Euro. Angaben über eventuelle weitere Kosten im Fall einer konkreten Sterbehilfe gibt es nicht.
Kirchenvertreter kritisieren, dass Kusch sich zum Herren über Leben und Tod mache. Und erhalten Unterstützung aus Hospizorganisationen in der Ansicht, dass das Lebensende eines Menschen von menschlicher Wärme und Beistand und nicht von Beihilfe zum Tod geprägt sein sollte.
Der Verein „Sterbe Hilfe Deutschland e.V.“ schreibt dazu auf seiner Internetseite:
„Bei hoffnungsloser Prognose, unerträglichen Beschwerden oder unzumutbarer Behinderung setzt sich der Verein für einen begleiteten Suizid ein. Er unterstützt seine Mitglieder in ihrem Wunsch nach einem selbst bestimmten Lebensende.“ Damit stellen sich die Suizidbefürworter auf den Standpunkt, dass der Mensch selber entscheiden dürfe, wann und wie er sein Ableben gestalten wolle.
Weitere Schritte
Kusch als Vorsitzender des Vereins gab dazu in einem großaufgemachten Bericht mit Interview in einem Boulevardblatt an, dass „zwanzig bis dreißig Leute mit konkreten Suizidabsichten“ an den Verein herangetreten seien. Neben der gesellschaftlichen und ethischen Diskussion dürften aber nun erst einmal rechtliche Aspekte in den Vordergrund treten. Die Schweiz gilt dem Verein in punkto Sterbehilfe zwar als Vorbild, doch der dortige Verein „Dignitas“ steht eventuell auch kurz davor, in seinen Freiheiten beschnitten zu werden. In früheren Fällen hatte Kusch es mit der Hamburger Polizei zu tun und hier standen die arzneimittelrechtlichen Punkte im Vordergrund.
Kusch betont nun, dass diese Punkte in der derzeitigen Aktivität keine Rolle mehr spielen würde. Das bedeutet, dass es für die schleswig- holsteinischen Behörden sicherlich schwer werden wird, eine rechtliche Handhabe gegen das Wirken des Vereines aufzubauen. So dass man davon ausgehen kann, dass das Thema Sterbehilfe die deutsche Öffentlichkeit sicherlich noch eine Zeit beschäftigen wird.
Neutrale Beobachter vertreten die Ansicht, dass zumindest mehr Transparenz in das Wirken von Sterbehilfe- Organisationen gelangen und eine Demokratie solche Diskussionen und Standpunkte aushalten müsse. In der Naturheilkunde geht man mit dem Thema noch verhalten um. Der Hang zu mehr Selbstbestimmung ist grundsätzlich positiv zu sehen. Doch bezog er sich bisher immer auf eine Hinwendung zu mehr Lebensqualität in Form von einem Gesundungsprozess. Der frühe Tod eines Menschen steht dem eigentlich diametral entgegen. Aber soll man sich selbst über den Willen eines Menschen stellen, der partout nicht mehr leben will und jede Zuwendung verweigert und ihn nicht seinen Willen haben lassen?
Hier wäre es wünschenswert, wenn auch von der Naturheilkunde und nicht nur von christlichen und schulmedizinischen Institutionen Standpunkte in die öffentliche Diskussion getragen würden. (Thorsten Fischer, Heilpraktiker Osteopathie, 26.01.2010)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.