Falscher Arzt vom Landgericht Aschaffenburg zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.
22.11.2010
Immer wieder geben sich Laien als Ärzte aus. So auch ein Fußpfleger aus dem Raum Aschaffenburg. Der Verurteilte behandelte nachgewiesenermaßen insgesamt 159 Patienten, ohne über eine Ärzte-Approbation zu verfügen. Für diese Taten muss der Mann nun eine Haftstrafe von fünf Jahren antreten.
Insgesamt 159 ahnungslose Patienten behandelte der heute am Landgericht verurteilte Mann aus dem bayrischen Raum Aschaffenburg. Der 56-Jährige, der eigentlich Fußpfleger von Beruf ist, gab sich als ausgebildeten Mediziner aus. Während der Behandlungen setze der Verurteilte teilweise Spritzen, nahm Blut ab und verabreichte sogar Arzneimittel.
Das Landgericht Aschaffenburg sah es als erwiesen an, dass der 56-Jährige in insgesamt 110 Fällen sich des Betrugs schuldig gemacht und in insgesamt 1936 Fällen eine gefährliche Körperverletzung begangen hat. Positiv sprach für den Angeklagten, dass er bereits bei Beginn des Prozesses ein umfangreiches Geständnis ablegte. Der Angeklagte gab zu, sich als Mediziner ausgegeben und zahlreiche Menschen behandelt zu haben. Dieses Geständnis wertete des Gericht nach eigenen Angaben zugunsten des Angeklagten. Allerdings habe der Fußpfleger bei seinen Taten eine "erhebliche kriminelle Energie" angewandt, wie die Richter dem Mann bescheinigten.
Der falsche Arzt gab seit Ende 2008 an, ein Mediziner zu sein, der mit Mitteln der Natur eine „schnelle Hilfe“ bei Erkrankungen anbietet. Die Geprellten ließen sich durch den Mann in unterschiedlichen Orten und Praxen „behandeln“. Den Betrug wandte der Mann in unterschiedlichen Praxen in Aschaffenburg, Nordheim am Neckar und im thüringischen Kromsdorf aus. Er gab an, mit seiner vorgeblichen "molekularen Zelltherapie" „behandeln“ zu können. Für diese vermeintlichen Gesundheitsleistungen kassierte der Verurteilte insgesamt 122.000 Euro. Hierfür stellte er nach den Therapien eine private Arztrechnung aus. Einen gesundheitlichen Schaden nahm durch die angeblichen Behandlungen zum Glück niemand.
Der Mann aus Mitenberg ist der Justiz kein Unbekannter. Aufgrund mehrerer Betrugsfälle wurde der Angeklagte bereits verurteilt. So musste der Verurteilte schon mehrere Male ins Gefängnis, weil er andere Menschen betrog. Dabei hat er nicht nur Betrugsdelikte in Deutschland begangen, sondern in der Vergangenheit auch in den USA und Österreich. Auch in diesen Fällen musste der Mann schon mehrmals eine Haftstrafe antreten.
Da die „Kunden“ davon ausgingen, dass der Mann ein Arzt ist, musste sich der Mann wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht verantworten. Im Abschlussplädoyer beantragte die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft das selbe Strafmaß von 5 Jahren Haft ohne Bewährung. Diesen Anträgen sind die Richter in dem Urteil nun gefolgt. (sb)
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