Folgen der Streichung des Mehrbedarfs bei Hartz-IV.
(09.08.2010) Zahlreiche Hartz IV-Bezieher haben seit Anfang 2010 erhebliche Probleme ihren krankheitsbedingten Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung gem. § 30 SGB XII bzw. §21 SGB II durchzusetzen. Es scheint, als wenn bei den Arbeitsagenturen eine neue Direktive herausgegeben wurde, die die Sachbearbeiter dazu anhält, jeden Fall noch einmal bis ins Detail zu prüfen und ggf. abzulehnen. So wurden etliche Hartz-IV-Empfänger angeschrieben, dass sie ihr ärztliches Attest, welches die Erkrankung und den Mehrbedarf belegt, erneuern müssen. Die Kosten hierfür trägt zwar das Amt aber der Zeitaufwand und die Beweispflicht liegt beim Empfänger. Zudem wurde bei manche Krankheiten, wie z. B. bei Diabetes Typ 2, der Mehrbedarf für die Ernährung komplett gestrichen. So liegt unserer Redaktion ein Schreiben von Herrn W. Trassenheide vor, dem sämtliche Zusatz-Zahlungen für die Ernährung gestrichen wurden.
Herr W. ist Diabetiker und sein Stoffwechsel hat Assimilationsstörungen, die einerseits die Aufnahme von Zucker erschweren anderseits eine generelle Tendenz zur Mangelernährung auslösen. Herr W. hat daher seit Jahren einen Mehrbedarf für Nahrung geltend gemacht und konnte den Symptomen der Krankheit so relativ effizient begegnen. Seit er diesen Mehrbedarf nicht mehr ausgezahlt bekommt, hat er gesundheitlich massiv abgebaut und klagt heute über zahlreiche Leiden, wie z. B.: Zahnzerfall, Schlafstörungen, erheblichen Gewichtsverlust, Schwindelanfälle, Gangunsicherheit, Kältegefühl, Sodbrennen, die Zunahme von hypoglykämischen Schocks sowie Geschmacks-, Geruchs- und Gedächtnisstörungen. Alles Symptome einer ausgeprägten Mangelernährung! Diese schließt die Arbeitsagentur jedoch aus, da der Hartz IV Regelsatz für eine gesunde Vollwerternährung ausreiche, wie sie Herrn W. auf seinen erneuten Antrag hin entgegen hielten.
Lieber zahlen die Ämter anscheinend die Zuschüsse für eine anschließende Medikation der durch Mangelernährung hervorgerufenen Symptome, als dem einzelnen Hartz-IV-Empfänger aufgrund seiner Erkrankung einen entsprechenden Hartz IV Mehrbedarf zuzugestehen. Zudem ist fragwürdig inwiefern eine Erneuerung des Attests zu bestimmten Krankheiten überhaupt Sinn macht. Wer unter Diabetes oder Neurodermitis leidet, wird diese Krankheit voraussichtlich sein Leben lang haben und das wird auch eine neuerliche Untersuchung nicht ändern. Selbst wenn dem Betroffenen dadurch keine Kosten entstehen, so muss doch das Amt die Kosten für die Untersuchung tragen und an der Stelle sollte die Frage erlaubt sein, ob diese Gelder nicht anderswo sinnvoller einzusetzen wäre. (fp)
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