Künstliche Befruchtung: Frau klagt auf Herausgabe ihrer Eizellen. Eine junge Witwe klagt vor dem Oberlandesgericht Rostock (OLG) auf die Herausgabe ihrer befruchteten Eizellen. Diese hatte sie in einer Klinik in Neubrandenburg eingelagert, bevor ihr Mann bei einem Verkehrsunfall verstorben war.
(19.04.2010) Eine junge Witwe klagt vor dem Oberlandesgericht Rostock (OLG) auf die Herausgabe ihrer befruchteten Eizellen. Diese hatte sie in einer Klinik in Neubrandenburg eingelagert, bevor ihr Mann bei einem Verkehrsunfall verstorben war. Nun fordert die junge Frau aus der Region Neubrandenburg die Herausgabe des aus der künstlichen Befruchtung entstandenen Materials. Denn im August des letzten Jahres war vom Landgericht in Neubrandenburg die Herausgabe untersagt worden. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass sonst ein Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz vorläge. Das Embryonenschutzgesetz trat 1991 zur Regelung der In- Vitro- Fertilisation in Kraft und soll den Respekt vor der Würde des Menschen und dem Leben gegenüber ökonomischen und wissenschaftlichen Interessen berücksichtigen helfen. Das Gesetz untersagt unter anderem die Befruchtung von Eizellen mit dem Samen von Verstorbenen.
Die junge Frau hingegen argumentiert, dass ihr Mann zeitlich erst nach der Befruchtung durch einen Motorradunfall verstorben ist. Dann wurden die Eizellen logischerweise nicht mit dem Samen eines Verstorbenen künstlich befruchtet. Damit tritt hier eine gesetzliche Lücke zutage, die das OLG Rostock nun schliessen muss.
Im Grunde genommen müssen die Rostocker Richter der Kammer des OLG entscheiden, ob die Zellen, die momentan tiefgefroren in Neubrandenburg lagern, schon als befruchtet anzusehen sind oder erst in dem Moment, wo sie auftgetaut vorliegen. Keine leichte Aufgabe, da es auch in Deutschland einen solchen Fall bisher noch nicht gegeben hat. (Thorsten Fischer, Heilpraktiker Osteopathie)
Bild: P. Kirchhoff /Pixelio.de
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