Gesundheitsreform beschlossen
Die Gesundheitsreform wurde heute vom Bundeskabinett beschlossen.
(22.09.2010) Die Gesundheitsreform von CDU / CSU und FDP ist heute vom Bundeskabinett beschlossen worden, doch die Änderungen stehen auch weiterhin scharf in der Kritik. So meldet sich jetzt der Ökonom und anerkannte Fachmann Prof. Dr. Jürgen Wasem zu Wort und warnt vor stark steigenden Zusatzbeiträgen in den kommenden Jahren.
Kritik an der Reform von allen Seiten
Nicht nur die Opposition, Gewerkschaften, gesetzliche Krankenkassen, Ärztevereinigungen und Patientenvertretungen äußern im Rahmen der jetzigen Beschlussfassung energische Kritik an den vom Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) entworfenen Maßnahmen der Gesundheitsreform. Auch der renommierte Fachmann Professor Dr. Jürgen Wasem vom Lehrstuhl für Medizinmanagement an der Universität Duisburg /Essen mahnt vor den negativen Folgen des Beschlusses. Er erwartet einen Anstieg der Zusatzbeiträge auf knapp 80 Euro je Kassenmitglied bis zum Jahre 2020.
Heftig kritisiert wird die Gesundheitsreform von den Sozialverbänden. Für sie sind die Leidtragenden die "Arbeitnehmer, Rentner und Geringverdiener, die künftig alleine die Last der steigenden Gesundheitskosten zu tragen haben. Die pauschalen Zusatzbeiträge, die Krankenkassen zukünftig in unbegrenzter Höhe erheben können, sind der Einstieg in einen Systemwechsel weg von der solidarisch finanzierten gesetzlichen Krankenversicherung hin zu einem Kopfpauschalensystem. Dabei werden Geringverdiener gegenüber Besserverdienern klar benachteiligt. Das Solidaritätsprinzip wird dadurch auf den Kopf gestellt."
Kopfpauschale durch die Hintertür: Zusatzbeiträge von 80 Euro ab 2020
So kommt „die Kopfpauschale (…) praktisch durch die Hintertür“, erklärte Dr. Wasem gegenüber der "Saarbrücker Zeitung". Zwar werden 2011 die einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge noch nicht besonders ins Gewicht fallen, da der allgemeine Beitragsatz von der Bundesregierung angehoben wurde und den gesetzlichen Krankenkassen so erhebliche Mehreinnahmen zur Verfügung stehen. „Aber immer wenn die Gesundheitsausgaben stärker steigen als die Löhne und Gehälter und der allgemeine Beitrag laut Gesetz unverändert bleibt, dann wird der Zusatzbeitrag deutlich zulegen“, betonte der Fachmann. So wird der Zusatzbeitrag bei den gesetzlichen Krankenkassen nach den Berechnungen von Dr. Wasem und seinen Kollegen von der Universität Duisburg / Essen „schon 2020 im Schnitt knapp 80 Euro pro Kassenmitglied betragen“.
Belastungsgrenze beim Sozialausgleich wird wahrscheinlich angehoben
Auch in Bezug auf den vorgesehenen Sozialausgleich für Niedrigverdiener äußerte sich Dr. Wasem kritisch, denn an dieser Stelle sei „die spannende Frage (…), ob dafür in Zukunft genügend Steuermittel zur Verfügung stehen“. Der Sozialausgleich soll sicherstellen, dass die Zusatzbeiträge die Belastungsgrenze von zwei Prozent der Einkommen der Versicherten nicht überschreiten. Da der Ausgleich aus Steuermitteln erfolgt und hiermit erhebliche Mehrbelastungen für den Bundeshaushalt verbunden sind, rechnet der Fachmann jedoch „schon in wenigen Jahren (mit einer) Diskussion über die Heraufsetzung der Belastungsgrenze auf drei oder vier Prozent.“
Auch der Sozialverband VDK kritisiert den vermeintlichen Sozialausgleich. So sagte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher: "Der vorgesehene Sozialausgleich hat seinen Namen nicht verdient. Er ist völlig unzureichend, da er erst greift, wenn der Zusatzbeitrag 2 Prozent des Einkommens übersteigt. So müsste zum Beispiel ein Rentner mit 800 Euro Einkommen zusätzlich zu seinem allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag von 8,2 Prozent, was 65,60 Euro entspricht, einen monatlichen Zusatzbeitrag von bis zu 16 Euro selbst bezahlen – ohne einen Euro Sozialausgleich."
Versicherte zahlen die Zeche
Das Bundeskabinett hat heute über die schwarz-gelben Reformvorschläge entschieden. Dabei war Eile geboten, denn ohne die Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes von 14,9 auf 15,5 Prozent drohte den gesetzlichen Krankenkassen für das kommende Jahr ein Defizit von etwa zehn Milliarden Euro. Jegliche weiteren Defizite die eventuell in den kommenden Jahren auftreten, sind nach den jetzigen Beschlüssen ab 2012 von den Kassen durch Zusatzbeiträge aufzufangen. Mit anderen Worten: die Versicherten zahlen jetzt einen höheren Beitragssatz und in Zukunft höhere Zusatzbeiträge. Allein die Anhebung des Beitragsatzes belastet dabei nach Einschätzung der Experten die Beitragszahler mit rund sechs Milliarden Euro. Da der Arbeitgeberbeitrag bei 7,3 Prozent festgeschrieben wird, während die Zusatzbeiträge zur Deckung künftiger Kostensteigerungen beliebig steigen können, bleibt am Ende die komplette finanzielle Belastung bei den gesetzlich Versicherten hängen. „Der Versicherte zahlt die Zeche“ betont auch die SPD-Gesundheitspolitikerin Carola Reimann, denn Kassenmitglieder würden gleich doppelt belastet – zu dem Beitragsplus kämen die Zusatzbeiträge.
Sozialausgleich greift nicht
Lediglich der genannte Sozialausgleich könnte einen Teil dieser Belastung auffangen, doch sind die zu erwartenden Ausgleichszahlungen im Verhältnis zu den Mehrausgaben marginal. Und wenn die Belastungsgrenze den Befürchtungen von Dr. Wasem entsprechend eventuell sogar auf vier Prozent angehoben wird, haben die meisten Versicherten in Zukunft überhaupt keine Möglichkeit vom Sozialausgleich zu profitieren . Zudem betonte der SDP Gesundheitsexperte, Karl Lauterbach, dass die derzeit vorgesehene Zahlung von „ein paar Euro“ für die Betroffenen ohnehin keine Hilfe sei. Und Renate Künast, Fraktionsvorsitzende der Grünen, bezweifelt, ob der Sozialausgleich überhaupt kommt: „Das möchte ich erstmal sehen angesichts einer Rekordverschuldung und einer Schuldenbremse.“
Obergrenze für Zusatzbeiträge fällt weg
Bisher verlangen bereits 16 Krankenkassen einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten, da die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen, um ihre finanziellen Belastungen zu tragen. In der Regel sind es acht Euro, manche Kassen erheben jedoch auch den bisherigen Höchstsatz von einem Prozent des Monatseinkommens. Diese Obergrenze der Zusatzbeiträge wird in Zukunft allerdings wegfallen und statt dessen der Sozialausgleich bei einer Belastung von mehr als zwei Prozent des Bruttoeinkommens greifen. Dabei wird künftig einmal im Jahr berechnet, wie viel Zusatzbeiträge die Kassen im Schnitt erheben müssten, um ihre Kosten zu decken. Im Oktober wird dieser Durchschnittswert dann für das Folgejahr bekanntgegeben und Patienten, die dadurch mehr als zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens für Zusatzbeiträge aufwenden müssten, haben Anspruch auf einen Sozialausgleich.
Krankenkassen sollen Einkommen erfassen
Da hier der Durchschnittswert der Zusatzbeiträge zu Grunde gelegt wird, besteht jedoch die Möglichkeit, dass manche Versicherte erheblich mehr als zwei Prozent ihres Einkommen bezahlen müssen. Andersherum werden manche gesetzlich Versicherte eventuell auch profitieren, da sie Anspruch auf einen Sozialausgleich haben, obwohl sie weniger als zwei Prozent ihres Einkommens für Zusatzbeiträge ausgeben. Um festzustellen, wann die Belastungsgrenze bei den einzelnen Versicherten erreicht ist, sollen die Kassen ermitteln, über welche verschiedene Einkommensarten und Rentenansprüche ihre Mitglieder verfügen. Kassenmitglieder die länger als sechs Monate den Zusatzbeitrag nicht zahlen, müssen eine Strafgebühr von mindestens 30 Euro an die jeweilige Krankenkasse entrichten.
Bundesregierung hält trotz Kritik an ihren Plänen fest
Bis Mitte November wollen CDU / CSU und FDP ihre umstrittene Gesundheitsreform auch durch den Bundestag gebracht haben. Daran, so scheint es nach dem heutigen Beschluss, wird auch die von allen Seiten geäußerte Kritik nicht viel ändern. Als wesentlichen Maßnahmen der Reform nennt die schwarz-gelbe Bundesregierung die erhebliche Finanzierungslücke bei den gesetzlichen Krankenkassen und die notwendige Entkopplung der steigenden Gesundheits- von den Arbeitskosten durch Zusatzbeiträge. Konkret bedeutet dies, dass zur Sanierung der Kassenfinanzen die Beitragsätze für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum 1. Januar um jeweils 0,3 Prozentpunkte angehoben werden, der allgemeine Satz damit von 14,9 auf 15,5 Prozent steigt. Wobei Arbeitnehmer 8,2 der Kosten tragen und die Arbeitgeber 7,3 Prozent. So sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber etwa 6,3 Milliarden Euro zur Deckung der Finanzierungslücke beitragen. Mit dem Ausbau der Zusatzbeiträge soll in Zukunft jeglicher weiterer Finanzierungsbedarf aufgefangen werden.
Zusatzbeiträge ab 2012 Gang und Gäbe
Dabei rechnet die Bundesregierung ab 2012 mit der umfassenden Einführung von Zusatzbeiträgen bei den gesetzlichen Krankenkassen, wobei diese anfangs im Schnitt bei fünf Euro liegen dürften und bis 2014 auf etwa 16 Euro steigen. Der Sozialausgleich soll dabei nach Aussage des Bundesgesundheitsministers, Philipp Rösler, eine überproportionale Belastung einzelner Versicherter verhindern. Einen weiterer Beitrag zur Sanierung des Gesundheitssystems soll nach den jetzigen Kabinettsbeschlüssen durch Einsparungen bei den Arzneimitteln (7,5 Milliarden Euro bis 2012), den Kassenärzten (850 Millionen Euro) den Hausärzten (500 Millionen Euro), den Zahnärzten (60 Millionen Euro) und den Krankenhäusern (1,7 Milliarden Euro) geleistet werden. (fp, sb, pm)
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