Laut einer Umfrage hat schon einmal die Hälfte der befragten Mediziner eine Behandlung aus Kostendruck nicht durchgeführt. Der Spitzenverband der Krankenkassen stellte klar, dass Ärzte ihre Zulassung riskieren, wenn sie notwendige Gesundheitsleistungen nicht durchführen.
26.11.2010
Laut einer Umfrage des Allensbach-Instituts im Auftrag des Finanzdienstleisters MLP, hat jeder zweite Arzt schon einmal eine Gesundheitsleistung aus Kostengründen einem Patienten vorenthalten. Zwölf Prozent der befragten Mediziner gab sogar an, schon mehrmals notwendige Therapie aufgrund des Kostendrucks nicht ausgeführt zu haben. Auf die Ergebnisse der Studie reagierte der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) mit Empörung. So sagte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Verbandes, Dr. Doris Pfeiffer, Behandlungen die medizinisch notwenig sind, werden von den Krankenkassen „ohne wenn und aber“ gezahlt. Ärzte die trotzdem notwendige Maßnahmen den Patienten vorenthalten, müssten sich die Frage gefallen lassen, ob eine solche Handhabung nicht gegen den Berufsethos verstößt.
Mehrheit der Ärzte hat schon einmal notwenige Behandlungen nicht ausgeführt
Hausärzte gaben bei einer Befragung des Allensbach Institut zu, sie würden aus Kostengründen bestimmte Behandlungen ihren Patienten versagen. Laut der Umfrage gaben bundesweit 55 Prozent der befragten Ärzte an, „schon einmal“ eine wichtige Behandlung nicht durchgeführt zu haben. 12 Prozent der Mediziner sagten sogar, schon mehrmals aus Kostendruck Behandlungen nicht angewandt zu haben, wie die Chefin des Instituts, Renate Köcher bestätigte. Der Kostendruck scheint bei Hausärzten etwas höher zu liegen, hier sagten 62 Prozent der Mediziner, auf Therapien schon einmal verzichtet zu haben. Bei den Ärzten in den Krankenhäusern waren es knapp die Hälfte (49 Prozent). Bei der Umfrage wurden insgesamt 500 Ärzte befragt.
Die Chefin des GKV-Verbandes appellierte, Ärzte sollten ihre Patienten nicht zu unnötigen individuellen Gesundheitsleistungen drängen, die dann aus eigener Tasche bezahlt werden müsste. Sollten Hausärzte Gesundheitsleistungen extra abrechnen, obwohl diese von den Krankenkassen übernommen werden, droht ein Entzug der Kassenzulassung. „Wem medizinisch notwendige Leistungen verweigert werden, der sollte sich unbedingt an seine Krankenkasse wenden.“, so Pfeiffer.
Ärzteverband: Lebensnotwendige Gesundheitsleistungen nicht betroffen
Der stellvertretende Vorsitzende der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, sagte, das Allensbacher Ergebnis sollte allen zu denken geben. Der Ärztevertreter wies allerdings darauf hin, dass es hierbei nicht um lebensnotwendige Gesundheitsleistungen oder Notfallsituationen gehe, sondern um Behandlungen, „die man verschieben kann.“. Bislang sind keine Fälle bekannt geworden, „wo Patienten zu Schaden gekommen sind.“
Manche Behandlungen sind wissenschaftlich nicht erwiesen
Auch Patienten äußern immer wieder, sie hätten das Gefühl eine Gesundheitsleistung bei ihrem Arzt nicht erhalten zu haben. Die GKV Vorsitzende hält dagegen: Seit Jahren gebe es diese „pauschale Behauptung“, wonach Behandlungen von den Kassen verweigert werden. Hierfür fehle es aber oft an konkreten Beweisen. In diesem Kontext wies die Kassenvertreterin darauf hin, dass der Nutzen vieler Therapie- und Untersuchungsmethoden wissenschaftlich zweifelhaft seien und deswegen nicht finanziert werden. „Heute geben wir noch viel Geld für Untersuchungen und Behandlungen aus, die den Patienten entweder nicht helfen oder, noch schlimmer, sogar schaden. Nur wenn Untersuchungs- und Behandlungsmethoden ihren Nutzen und ihre Unbedenklichkeit in Studien nachgewiesen haben, gehören sie in die generelle Versorgung. Die Sicherheit von Patienten muss hier an erster Stelle stehen.“ Darunter fallen aber immer noch viele Gesundheitsmethoden der Naturheilkunde, obwohl sich diese in der Praxis immer wieder als hilfreich für den Patienten erwiesen haben. Erst nach und nach werden Behandlungsmethoden wie die Akupunktur auch als Kassenleistung anerkannt. (sb)
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Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.