Giftige Stoffe in Haarglättungsmittel
Haarglättungsmittel die im Internet erworben werden, können erheblich die Gesundheit schaden. Bei einer Untersuchung des Bundesinstitut für Risikobewertung wurden hohe Konzentrationen des Stoffes Formaldehyd nachgewiesen.
06.12.2010
Zahlreiche Frisöre verwenden anscheinend Haarglättungsmittel mit dem chemischen Stoff Formaldehyd. In der europäischen Gemeinschaft (EU) ist die Verwendung von Formaldehyd in solchen Produkten aufgrund der Gefahren für die Gesundheit nicht zugelassen. Ohne es zu wissen, bestellen Friseursalons die Glättungsmittel im Internet. Darauf wies das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hin und warnte gleichzeitig vor der Verwendung.
Verbraucher und Friseursalons erwerben offenbar ohne Kenntnisse um die Gefahren für die Gesundheit Haarglättungsmittel mit dem chemischen Stoff Formaldehyd im Direktimport oder über Internetshops. Die Produkte entstammen aus dem Ausland und werden vor allem aufgrund des günstigen Einkaufspreises erworben. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt allerdings eindringlich vor der Wendung der erworbenen Produkte.
Die bezeichneten Mittel werden zur Glättung von Natur-krausem Haar eingesetzt, um diese dauerhaft zu glätten. Hierfür wird das Haarglättungsmittel auf die Haare aufgetragen und nach 30 Minuten mit einem sogenannten Glätteisen bei 230 Grad Hitze gestreckt. Ist in dem Mittel Formaldehyd enthalten, entstehen giftige Dämpfe für den Anwender, Friseur und Kunden.
Beim Einatmen und freisetzen der giftigen Substanzen können Hautreizungen, Reizungen der Augen, Atemwege und Schleimhaut entstehen. Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung wiesen die untersuchten Mittel eine hohe Konzentration des giftigen Stoffes auf. Neben den genannten Beschwerden können demnach auch allergische Hautreaktionen auftreten. Zudem kann Formaldehyd Krebserkrankungen im Nasen-Rachen-Raum stark begünstigen.
In den Untersuchungen stellten Experten der Risikobehörde fest, dass beispielsweise analysierte Mittel in Baden-Württemberg eine hohe Formaldehyd-Konzentration von 1,7 bis 1,8 Prozent enthielten. In der gesamten EU ist der Einsatz dieses Stoffes nur in Nagelhärtern in Konzentrationen von bis zu 5 Prozent und zur Konservierung kosmetischer Produkte nur bis zu einer Konzentration von 0,2 Prozent zugelassen. Ab 0,05 Prozent ist eine Kennzeichnung in der EU vorgeschrieben. Aus diesem Grund sollten nur Produkte verwendet werden, die auch in der EU zugelassen sind. Formaldehyd ist für die Herstellung von Mitteln zur Haarglättung gänzlich verboten. (sb)
Bildnachweis: Silke Kaiser / pixelio.de
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