Hartz IV: Jobcenter nimmt Sanktion gegen Schwangere nach einem Eilantrag beim Sozialgericht zurück
15.01.2011
Das Jobcenter Braunschweig hat die 100 prozentige Hartz IV Leistungskürzung einer schwangeren Frau mit sofortiger Wirkung wieder zurückgenommen. Mit Hilfe eines Anwalts hatte die Betroffene eine Eilklage beim zuständigen Sozialgericht eingereicht. Das Sozialgericht riet der Behörde, die Sanktionen wieder zurück zu nehmen, da schon das Zustandekommen des Ein-Euro-Jobs bereits rechtswidrig gewesen sei. Daraufhin lenkte das Jobcenter ein und verwarf die Leistungskürzung. Wir berichteten.
Die massive Leistungskürzung auf Null Euro einer Schwangeren aus Braunschweig hatte in zahlreichen Publikationen und Internetblogs Proteste ausgelöst. Das Jobcenter hatte einer jungen Frau die Hartz IV Regelleistungen für drei Monate auf Null Euro sanktioniert, da sich die Betroffene aufgrund ihrer vorliegenden Schwangerschaft sowie eines allgemein schlechten gesundheitlichen Zustandes weigerte, einen Ein-Euro-Job anzutreten. Doch die Behörde sah keinen hinreichenden Grund, die Maßnahme nicht zu beginnen. In einem Schreiben an die Frau vertraten die Behördenmitarbeiter die Ansicht, dass eine „Verkürzung des Sanktionszeitraums“ nicht Infrage komme, da ein Interesse der Allgemeinheit vorliegen würde, die Sanktionen durchzuführen. In ihrer Not wandte sich die Betroffene an das Erwerbslosen Forum Deutschland, hier sorgte man umgehend für einen juristischen Beistand.
Gegenüber der Initiative zeigte sich die Frau erleichtert. In den letzten Tagen habe sie sich aufgrund der Sanktionierung „wie eine Verbrecherin gefühlt“. Die letzten Tagen wären zudem eine hohe Belastung gewesen. Das Erwerbslosenforum verwies darauf, dass Klagen gegen Sanktionen oftmals Erfolg haben. So sagte Martin Behrsing: „Wenn Betroffene mit uns rechtlich gegen Sanktionen vorgehen, werden die Sanktionen fast immer zurück genommen“, so Martin Behrsing, Sprecher der Erwerbslosengruppe. Die Politik forderte Behrsing auf, endlich die Sanktions-Maßnahmen gegen Hartz IV Bezieher aufzuheben. (sb)
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Bild: Ronny Senst / pixelio.de
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