Die Bundesregierung sieht keine Rechtsverstöße der Jobcenter, wenn schwangeren Frauen der Hartz IV Regelsatz komplett gestrichen wird. Eine Schwangerschaft sei nach Ansicht der schwarz-gelben Koalition kein Grund, eine Arbeitsstelle oder Kurs nicht anzutreten.
27.01.2011
In einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung hat die Fraktion die Linke nachgefragt, ob der Bundesregierung bewusst sei, dass schwangere Hartz IV Bezieherinnen sanktioniert werden. Der Linken-Vorsitzende Klaus Ernst fragte, wie die Bundesregierung derlei Sanktionen rechtfertige. Bundesweit wurden zahlreiche Fälle bekannt, wonach Schwangeren die Regelleistungen komplett gestrichen wurden, weil sie sich weigerten eine Ein-Euro-Job-Maßnahme anzutreten. Die Betroffenen hatten ihre Weigerung zumeist damit begründet, dass sie ihre eigene und die Gesundheit des ungeborenen Kindes nicht gefährden wollen.
Die Bundesregierung will in diesem Zusammenhang keine Verstöße der Jobcenter erkennen. Im Gegenteil, schließlich seien nach den Hartz IV Gesetzgebungen alle Bezieher von Hartz IV-Leistungen dazu verpflichtet, sogenannte Arbeitsgelegenheiten und Kurse anzutreten. Das gelte auch für Schwangere, wie es in der vorliegenden Antwort der Bundesregierung heißt.
Arbeitsloseninitiativen zeigten sich aufgrund dieser Antwort schockiert. So resümierte Martin Behrsing vom Erwerbslosen Forum Deutschland gegenüber „gegen-hartz.de“: „Die Bundesregierung findet es ganz normal, dass auch Schwangere und ihr ungeborenes Leben sanktioniert werden. Es erweckt den Anschein, dass bei Hartz IV Nachwuchs nicht erwünscht wird.“
Zu Beginn des Jahres wurde zahlreiche Fälle bekannt, wonach schwangeren Frauen der Hartz IV Regelsatz komplett auf Null gekürzt worden. Einige betroffene Frauen waren sogar Hochschwanger und sollten dennoch eine Maßnahme antreten. Nach Ansicht der Bundesregierung anscheinend ein ganz normaler Vorgang. (fp)
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