Bezieher von Hartz IV Leistungen müssen ab 2011 keinen Zusatzbeitrag für ihre Krankenkasse entrichten.
Bezieher von Hartz IV Leistungen müssen ab dem kommenden Jahr keinen Zusatzbeitrag der Krankenkassen mehr entrichten. Bislang mussten Bezieher von Arbeitslosengeld II Leistungen entweder die Krankenkasse wechseln, oder den Zusatzbeitrag vom kargen Hartz IV Regelsatz begleichen. Die Arbeitsagenturen hatten sich bislang geweigert, den Zusatzbeitrag für den Hilfeempfänger zu begleichen. Nur in Sonderfällen wurde der Zusatzbeitrag für Hartz IV Bezieher übernommen, wenn beispielsweise aufgrund der Gesundheitsversorgung eine Sondervereinbarung getroffen wurde, die bei einem Wechsel der Kasse weg fallen würde.
Ab 2011 soll dieses Dilemma nun beendet sein. Ab dem ersten Januar 2011 sind Bezieher von Arbeitslosengeld II Leistungen von dem Zusatzbeitrag befreit. Ebenso befreit sind auch Studenten, Sozialhilfe-Empfänger, Wehr-und Zivildienstleistende, Auszubildende, Minijobber und Behinderte ohne Einkommen. Geringverdiener erhalten außerdem einen Anspruch auf einen Sozialausgleich. Dieser soll unbürokratisch von statten gehen, allerdings sind hier genaue Pläne zur Umsetzung noch nicht bekannt. An sich war geplant auch Rentner und Arbeitslosengeld Eins Bezieher von dem Zusatzbeitrag zu befreien. Nach dem Einspruch der CSU wurde diese Planung wieder verworfen. Demnach könnte es lediglich möglich sein, dass ALG Eins Bezieher einen Anspruch auf einen Sozialausgleich haben, nicht jedoch auf eine generelle Befreiung. (sb, 02.11.2010)
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Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de
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