Sollen Privat Krankenversicherte im Hartz IV-Bezug in die Gesetzlichen Krankenkassen “zwangsweise” umgesiedelt werden?
04.01.2011
Vor allem ehemalige Selbstständige im Hartz IV Bezug sind oftmals in der Privaten Krankenversicherung (PKV) krankenversichert. Da jedoch die Leistungsträger nicht die volle Höhe der PKV-Beiträge übernimmt, müssen Hartz IV Bezieher die Deckungslücke aus dem ALG II-Regelsatz selbst finanzieren. Politiker schlagen nun vor, durch eine Gesetzesänderung, Hartz IV-Bezieher von der PKV in die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) zwangsweise umzusiedeln.
Die Debatte ist allerdings nicht neu. Schon seit längerer Zeit beklagen Hartz IV-Betroffene, dass sie die vom Jobcenter nicht finanzierte Deckungslücke vom ALG II Regelsatz selbst bezahlen müssen. Da die Regelleistungen aber eine Beitragsfinanzierung der PKV nicht vorsieht, haben die Meisten bereits eine hohe Summe an Schulden bei den Versicherungsunternehmen angehäuft. Branchenkenner beziffern die Schuldenhöher aller Anbieter für das letzte Jahr 2010 mit 300 Millionen Euro. Hinzu kommen dann noch einmal rund 25 Millionen Euro für Notfall-Gesundheitsleistungen, auf die auch Schuldner einen Anspruch haben. Einen Großteil der Schulden für Notfallleistungen machen laut Gesundheitsökonomen Hartz IV Bezieher aus.
Weg zurück in die GKV wird verwehrt
Den meisten Betroffenen ist der Weg zurück in die Gesetzliche Krankenkasse verwehrt. Denn wer einmal von der PKV in die GKV gewechselt hat, wird nur in sehr wenigen Ausnahmefällen wieder aufgenommen. Die Krankenkassen argumentieren, sie seien eine Solidargemeinschaf. Wer demnach diese verlassen hat, um in besseren Zeiten in die Private Krankenversicherung zu wechseln, könne in finanziell schwierigen Lebenslagen nicht erwarten, wieder aufgenommen zu werden. Doch eben jener gesetzlich verankerte Riegel soll nun durch den Gesetzgeber in Sachen Hartz IV gelockert werden.
Derzeitige Regelungen für Hartz IV Bezieher
Arbeitslosengeld II Bezieher, die in der PKV krankenversichert sind, haben die Möglichkeit bei einer vorliegenden Erwerbslosigkeit, von dem ursprünglichen Tarif in einen beitragsreduzierten Basistarif zu wechseln. Allerdings ist der Beitragssatz mit 290 Euro immer noch deutlich höher, als der monatliche Zuschuss der Jobcenter in Höhe von 126 Euro. Dieser Betrag ist festgesetzt, weil er den monatlichen Zuschuss für eine gesetzliche Krankenkasse widerspiegelt. So bleibt dem Betroffenen ein Differenzbetrag von 164 Euro, den er von den Hartz IV Regelleistungen selbst begleichen muss. Die Höhe der Hartz IV Regelleistungen beträgt für einen Singlehaushalt gerade einmal 359 Euro (ohne die derzeit diskutierte 5 Euro-Erhöhung). Bewohnt ein Hartz IV Bezieher zusammen mit einem Partner eine Wohnung, so ist der Regelsatz noch einmal um 10 Prozent reduziert, da eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft vorliegt. Weil aber nur die wenigsten die Beiträge aus den Regelleistungen begleichen können, machten viele bei ihren PKV Anbietern Schulden. Die PKV beziffert die angesammelte Schuldensumme im aus dem Jahr 2010 mit 20 Millionen Euro. Die Anzahl der Betroffenen wird derzeit auf 6000 Menschen geschätzt.
Bundessozialgericht wird Grundsatzurteil fällen
Zahlreiche Sozialgerichte haben entsprechende Klagen von Hartz IV Empfängern bereits bestätigt. Nun hat sich auch das Bundessozialgericht eingeschaltet und für das laufende Jahr ein Grundsatzurteil angekündigt. Das Bundesgesundheits- sowie das Bundesarbeitsministerium müssen nun gemeinsam schnell eine gesetzliche Regelung finden, um das Problem bereits im Vorfeld zu lösen. Der Gesundheitspolitische Sprecher der CDU, Jens Spahn, fordert daher eine schnelle und möglichst unbürokratische Lösung des Problems. Er schlägt vor die Jobcenter zu verpflichten, die vollen Kosten eines Basistarif zu übernehmen. Dieser Lösungsvorschlag erzielt die Unterstützung des PKV-Verbandes. So sprach der Verbandschef Volker Leienbach ebenfalls für einen Zuschuss aus Steuergeldern aus.
Krankenkassen kritisieren Lösungsansatz
Dieser Lösungsansatz verursacht allerdings bei den Gesetzlichen Krankenkassen eine deutliche Kritik. Denn die Krankenkassen minimieren ihrerseits die Beitragshöhe der Krankenversicherung auf einen Mindestbetrag von 126 Euro, wenn der Versicherte Hartz-IV Leistungen bezieht. Würde nun die Beitragslücke bei der PKV durch den Steuerzahler geschlossen werden, würden auch die Krankenkassen auf eine Gleichbehandlung pochen und gegebenenfalls den vollen GKV-Beitragssatz einklagen. Die Kosten würden so auf einen Schlag in Milliardenhöhe ausufern. Denn eine Mehrheit der ALG II Bezieher ist bei den Gesetzlichen Krankenkassen versichert.
Besonders scharf kritisierte die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) den Vorschlag des Zwangswechsels. „Die gesetzliche Krankenversicherung darf von der Politik nicht als Rettungsfonds für die private Krankenversicherung missbraucht werden“, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jürgen Graalmann. Entweder soll die PKV die Deckungslücke für betroffene ALG II Bezieher übernehmen, oder aber der Bund zahlt auch den Krankenkassen einen höheres Zuschuss für Hartz IV Bezieher, wie es die PKV fordert.
Aus dieser Debatte heraus resultiert nun der Vorschlag einiger Experten, Hartz IV Bezieher zwangsweise per Gesetz von der PKV in die GKV umzusiedeln. Spahn sieht in diesem Vorschlag allerdings eine Problemverlagerung. Auch die Gesetzlichen Krankenkassen sehen nicht ein, warum sie die Schulden der PKV übernehmen müssen. Vielmehr sollten die Privaten Krankenversicherungen ihrerseits einen beitragsreduzierten Tarif für Hartz IV Empfänger anbieten.
Die Politik sollte ihrerseits nun möglichst schnell nach einer Lösung suchen. Denn je länger die Betroffenen in dieser Gesetzeslücke verharren, umso mehr häufen sich auch Schulden an. Zudem gehen Rechtsexperten davon aus, dass das Bundessozialgericht mit seinem Urteil die Rechte der Betroffenen stärken wird und die Jobcenter zur vollen Übernahme der Kosten verpflichtet. Dieses Urteil ruft dann allerdings die Gesetzlichen Krankenkassen auf den Plan, die ihrerseits eine volle Übernahme der Kosten einklagen wird. (sb)
Lesen Sie auch:
Arge muss bei Hartz IV PKV-Beiträge zahlen
Hartz IV: Kein GKV Anspruch für Ex-Selbstständige
Studie: Angst vor Hartz IV macht krank
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.