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Hautkrebs als Berufskrankheit

Astrid Goldmayer
Verfasst von Dipl. Geogr Astrid Goldmayer
13. September 2013
in News
Leseminuten 3 min

Hautkrebs kann als Berufskrankheit anerkannt werden

13.09.2013

Hautkrebs kann unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkannt werden. Das gilt für Menschen, die viele Jahre während der Arbeit der Sonne ausgesetzt waren und an aktinischen Keratosen – einer Vorstufe von weißem Hautkrebs – oder dem Plattenepithelkarzinom leiden. Das teilt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt werden
Damit eine Krankheit als Berufskrankheit anerkannt werden kann, muss wissenschaftlich belegt sein, dass bestimmte Berufsgruppen ein höheres Risiko für die Erkrankung haben als die übrige Bevölkerung. Dieser Nachweis wurde nun im Fall von bestimmten Hautkrebsarten durch den ärztlichen Sachverständigenbeirat "Berufskrankheiten" beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, bestätigt. Aktinische Keratosen und Plattenepithelkarzinome können deshalb als Berufskrankheiten anerkannt werden, sofern der Betroffene über viele Jahre während der Arbeit der Sonne ausgesetzt war. Denn durch die direkte Sonneneinstrahlung entstehen Hautschäden, die sich in der Folge zu Hautkrebs entwickeln können.

Eine weitere Voraussetzung für die Anerkennung von Hautkrebs als Berufskrankheit ist eine gesicherte Diagnose für das „Plattenepithelkarzinom" oder „multiple aktinische Keratose". So gelten einzelne aktinische Keratosen nicht als Berufskrankheit. Zudem müssen die betroffenen Hautstellen über viele Jahre direkt der Sonne ausgesetzt und nicht von Kleidung bedeckt gewesen sein. Nur wenn die arbeitsbedingte Mehrbelastung durch Sonneneinstrahlung mindestens 40 Prozent beträgt, kann eine Berufserkrankung anerkannt werden. Für 50-jährige Arbeitnehmer entspricht das in etwa 15 Jahre Vollzeitarbeit im Freien, bei 60-Jährigen sind es rund 18 Jahre. Der Hauttyp spielt keine Rolle.

Hautkrebs wurde noch nicht offiziell in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen
Meist handelt es sich bei den Betroffenen um Beschäftigte in der Landwirtschaft, im Handwerk, im Bau, auf See oder um Berufsgruppen wie Bademeister. Obwohl Hautkrebs noch nicht in die Berufskrankheitenliste aufgenommen wurde, können die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften bei aktinischen Keratosen und dem Plattenepithelkarzinom so verfahren wie bei einer Berufskrankheit. „Als Verordnungsgeber ist die Bundesregierung nun gefordert, zügig die Berufskrankheitenliste zu ergänzen", fordert DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer.

In erster Linie geht es dabei um die Kostenübernahme der Heilbehandlung. Für diese müssen Versicherte in der gesetzlichen Unfallkasse normalerweise nichts zuzahlen. Besteht der Verdacht, dass es einen Zusammenhang zwischen dem Hautkrebs und der beruflichen Tätigkeit geben könnte, sollte der Betriebsarzt oder behandelnde Arzt darüber informiert werden, rät die DGUV. Dieser wird dann eine Verdachtsmeldung an die gesetzliche Unfallversicherung machen.

Weißer Hautkrebs hat gute Heilungschancen
Bisher werden nur aktinische Keratosen oder das Plattenepithelkarzinom als Berufskrankheiten anerkannt. Für andere Hautkrebsarten wie Melanom und Basaliom gibt es bisher keine wissenschaftlichen Erkenntnisse hinsichtlich eines arbeitsbedingten Zusammenhangs.

Aktinische Keratosen oder das Plattenepithelkarzinom gehören zum sogenannten weißen Hautkrebs, der bei frühzeitiger Behandlung meist gute Heilungschancen hat. Unter aktinischen Keratosen werden schuppige Hautveränderungen infolge von UV-Strahlung zusammengefasst, die sich Angaben der Europäischen Hautkrebsstiftung (ESCF) zufolge in etwa zehn Prozent der Fälle zu hellem Hautkrebs entwickeln.

Das Plattenepithelkarzinom ist ein maligner Hautkrebs, der die oberen Schichten der Haut, das sogenannte Epithel, betrifft. Es ist der zweithäufigste bösartige Hauttumor beim Menschen. Sowohl aktinische Keratosen als auch das Plattenepithelkarzinom treten bevorzugt an Hautstellen auf, die direkt der Sonne ausgesetzt sind. Dazu gehören das Gesicht, der Hals, das Dekolleté und die Handrücken. Meist sind die Betroffenen 50 Jahre und älter, wenn sich die Erkrankung zeigt. (ag)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.


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