Prozess gegen einen HIV-Infizierten am Welt-Aids-Tag
02.12.2010
Ausgerechnet am gestrigen Welt-Aids-Tag sollte ein Prozess vor dem Weseler Schöffengericht gegen einen HIV-Infizierten stattfinden. Aus Absicht sei der Prozesstermin nach Angaben des Gerichts nicht auf den Welt-Aids-Tag gelegt worden. Der Gerichtstermin platzte allerdings, weil der Angeklagte nicht erschienen war.
Am Schöffengericht Wesel sollte am Welt-Aids-Tag einem HIV-Infizierten der Prozess gemacht werden. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 36-Jährigen Mann vor, mit seiner Freundin ungeschützten Verkehr gehabt zu haben, und das obwohl er von seiner HIV-Infektion bereits wusste. Aus dem Geschlechtsakt entstand zudem ein gemeinsames Kind, dass im April diesen Jahres auf die Welt kam. Doch der Angeklagte erschien nicht zu dem Gerichtstermin, so dass nun ein Haftbefehl ausgestellt wurde. Ein erneuter Termin für die Verhandlung werde nach Angaben des Gerichts nicht vor März 2011 gefunden. Eine Neuinfektion der Frau oder des Kindes habe nicht stattgefunden, so der Richter. Allerdings habe der Angeklagte von seiner Infektion bereits lange Zeit vorher gewusst. In einer polizeilichen Vernehmung habe der Mann diesen Umstand bereits eingeräumt. Weder die Geschädigte hatte eine Anzeige gestellt, noch ist jemand zu gesundheitlich zu schaden gekommen. Doch warum findet die Verhandlung dennoch statt?
Zur Anzeige kam der Fall nicht durch die Freundin selbst, sondern durch die örtliche Ausländerbehörde. Da der Angeklagte sich "illegal in Deutschland" aufgehalten habe, hatte die Behörde nach ihm gefahndet. Unklar wäre der Ausländerbehörde gewesen, ob der Mann aus Liberia oder aus Nigeria stammt. Zuletzt gab der Angeklagte an, er sei Nigerianer. Über Erkundungen der Behördenmitarbeiter beim zuständigen Bundesamt kam auch ein Befund der Universitätsklinik Essen über die HIV-Infektion ans Tageslicht. Das Gericht befasste sich mit dem Fall, weil der Angeklagte damals in in Hamminkeln lebte und vorgeblich falsche Aussagen über seinen derzeitigen Aufenthaltsort gemacht hatte. So hat es in erster Linie den Anschein, als wolle man dem Mann nachweisen, dass das Kind zum Zwecke des Aufenthaltsstatus gezeugt wurde. So sagte der zuständige Staatsanwalt gegenüber "RP Online": Der Mann habe mit dem Kind "seine Aufenthaltsgenehmigung selbst gemacht".
Nun drängt sich unserer Ansicht nach der Verdacht auf, man wolle über die HIV-Infektion den Mann „Dingfest“ machen. Zwischen beiden Tatbeständen ist aus unserer Sicht kein eindeutiger Zusammenhang zu erkennen. Bei einer Verurteilung droht dem Mann wohl möglich die Abschiebung sowie laut Strafgesetzbuch ein Strafmaß von 6 Monaten Freiheitsentzug. Je nach Umstände der Tat, Vorsatz oder Gründe wird das Strafmaß abgemildert oder herauf gesetzt. Wir werden weiter berichten. (sb)
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