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Kaum Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
23. März 2011
in News
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Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit: VdK-Präsidentin Ulrike Mascher fordert bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

23.03.2011

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, kritisiert den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Familienpflegezeit als "völlig unzureichend": "Ohne einen verbindlichen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit werden viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die bezahlte Auszeit zur Pflege eines Angehörigen nicht nehmen können. Sich nur auf den guten Willen der Unternehmen zu verlassen, ist der falsche Weg".

"Pflegende Angehörige leisten über Jahre hinweg physische und psychische Schwerstarbeit und entlasten Beitrags- und Steuerzahler um Milliardenbeträge. Wenn die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf nicht deutlich verbessert wird, droht unserem Pflegesystem der Kollaps", erklärte Mascher. Als "weltfremd" bezeichnete Mascher den vorgesehenen Gehaltsverzicht von 25 Prozent. "Die große Mehrheit kann über mehrere Jahre nicht mit 25 Prozent weniger Gehalt auskommen und keine späteren Einbußen bei der Rente verkraften." Langfristig, so Mascher, führe kein Weg daran vorbei, pflegenden Angehörigen eine finanzielle Leistung vergleichbar dem Elterngeld zukommen zu lassen. Nur so würden sich mehr Menschen zur Angehörigenpflege entschließen können.

Außerdem müsse mit der Pflegezeit ein Rückkehrrecht in die Vollzeittätigkeit verbunden sein. Menschen, die für die Pflege eines Angehörigen ihren Beruf ganz aufgegeben haben, sollten beim Wiedereinstieg mit Förderprogrammen unterstützt werden. Die Ausdehnung der Pflegezeit auf zwei Jahre begrüßte die VdK-Präsidentin zwar, gab aber auch zu bedenken, dass Pflege oft viel länger dauere. Für die Zeit nach der zweijährigen Familienpflegezeit müsste es weitere Überlegungen geben, um pflegende Angehörige abzusichern. Mit seiner Kampagne "Pflege geht jeden an" appelliert der Sozialverband VdK an die Bundesregierung, pflegende Angehörige bei der Reform der Pflegeversicherung angemessen zu berücksichtigen. (pm)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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