Kein Babyschwimmen bei gehäuften Allergien in der Familie
10.01.2011
Kleinkinder unter zwei Lebensjahren sollten besser nicht am Babyschwimmen teilnehmen, wenn in der Familie häufig Allergien auftreten. Das teilte das Bundesumweltamt in Dessau mit.
Babys und Kleinkinder unter zwei Jahren sollten besser nicht am Babyschwimmen teilnehmen, wenn in der Familie häufig Allergien auftreten. Ansonsten könnte es passieren, dass die betroffenen Kinder im späteren Alter an Asthma erkranken, wie das Umweltbundesamt in Dessau erläuterte. Der Grund für diese Warnung ist der chemische Stoff „Trichloramin“, der im Chlorhaltigen Wasser enthalten ist. Chlor wird in Schwimmanstalten verwendet, um das Wasser bei Verunreinigungen zu desinfizieren. „Trichloramin“ ist ein Reaktionsprodukt, wenn das Chlor im Wasser mit Harnstoff, Schweiß, Hautschuppen oder Kosmetik in Kontakt kommt.
Bislang können Gesundheitsexperten nur den Verdacht aus Beobachtungen äußern. Dem Bundesamt fehlen derzeit Studiendaten, die diesen Zusammenhang eindeutig belegen. Dennoch spricht das Umweltamt die Warnung aus, da gesundheitliche Risiken und Folgeerkrankungen wie Asthma nicht ausgeschlossen werden können, wenn eine Allergie-Vorbelastung in der Familie vorliegt.
Als unbedenklich stuft das Bundesamt das Schwimmen in einem Schwimmbad mit chlorhaltigen Wasser für ältere Kinder und Erwachsene ein. Allerdings sollten alle Benutzer eines Schwimmbades Hygiene-Vorsichtsmaßnahmen einhalten. Nach dem Schwimmen sollte man sich gründlich abduschen, da das Chlorhaltige Wasser am Körper haftet.
Vorsicht bei starkem Chlor-Geruch
Grundsätzlich müssen Eltern vorsichtig sein, wenn das Wasser stark nach Chlor riecht. Dann ist sehr wahrscheinlich das Wasser noch nicht gegen neues Wasser ausgetauscht. Der Betreiber der Schwimmanstalt sollte dann auf diesen Umstand aufmerksam gemacht werden. Von einem Benutzen des Schwimmwassers ist bei starken Geruch ist abzusehen. In Deutschland liegt die zulässige Chlormenge bei 0,3 Milligramm pro Liter. (sb)
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Bild: Dieter Schütz / pixelio.de
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