Klagen gegen AOK-Krankenhausvergleich
13.10.2013
Wie das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ am Sonntag vorab berichtete, wollen sich Kliniken gegen den AOK-Krankenhausvergleich wehren. Zwei Klinken würden Musterprozesse gegen den Krankenhausnavigator anstrengen.
Zwei Musterprozesse
Einem Bericht des „Spiegel“ zufolge wollen zwei Kliniken Musterprozesse gegen den AOK-Krankenhausnavigator anstrengen. Das St.-Antonius-Hospital aus Eschweiler wolle demnach vor dem Sozialgericht Berlin und die Kreiskliniken Gummersbach Waldbröl beim Landgericht Köln Klage einreichen. Die jeweils zuständigen Richter hatten im September in beiden Fällen ein Eilverfahren abgelehnt. Noch in diesem Jahr wollen die beiden Kliniken ihre Klage im Hauptsacheprozess einreichen.
Gesetzliche Verpflichtung für Kliniken
Ein Gesetz verpflichtet Kliniken seit 2005, regelmäßig in einem Qualitätsbericht zu veröffentlichen, wie gut sie ihre Patienten versorgen. Die Bewertungen des vor knapp drei Jahren gestarteten AOK-Krankenhausnavigators gehen über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus. So lasse die Kasse dafür anonymisierte Abrechnungsdaten ihrer Versicherten auswerten. Dagegen wollen sich die Kliniken gerichtlich wehren. Der Gesundheitsleiter bei der Verbraucherzentrale Bundesverband äußerte sich bei Einführung des Navigators positiv: „Aus Patientensicht ist dies ein wesentlicher Schritt nach vorne.“ Das Bewertungsportal stehe allen Besuchern offen, auch wenn sie nicht bei der AOK krankenversichert sind.
Gute Versorgungsqualität attestiert
Insgesamt wird den deutschen Krankenhäusern laut „Spiegel“ zwar in dem neuen Qualitätsreport 2012 eine „gute Versorgungsqualität“ attestiert. Jedoch beklagt das Papier, das der Gemeinsame Bundesausschuss von Kassen, Kliniken und Ärzten in dieser Woche in Berlin vorstellen wird, eine bedenkliche Zahl an Abweichungen. Vor allem gelte dies dann, wenn sich Patienten über einen Katheder eine künstliche Herzklappe einsetzen lassen. Die beiden Kliniken würden aus dem Prozesskostenfonds der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen finanzielle Hilfe bei ihrer Klage erhalten. Die Gesellschaft wolle einem Rundschreiben zufolge ihren Mitgliedern Anfang November ein Rechtsgutachten zur Verfügung stellen, welches weitere „klageinteressierte Krankenhäuser“ nutzen könnten. (ad)
Bild: Martin Büdenbender / pixelio.de
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