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Krankenkassen: Beiträge wieder selbst bestimmen

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
17. Juli 2012
in News
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GKV fordert erneute Beitragsautonomie der gesetzlichen Krankenkassen

17.07.2012

Seit der Gesundheitsreform im Jahre 2009 ist der Beitragssatz für gesetzlich Krankenversicherte staatlich festgelegt. Um den Wettbewerb der Krankenkassen zu stärken, fordert der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) eine erneute Beitragsautonomie.

Selbstbestimmung bei Beitragssatz
„Krankenkassen sollen künftig die Beitragshöhe wieder selbst bestimmen“, so die Forderung des Verbandes der Krankenkassen. So sagte die Kassenchefin Doris Pfeiffer am Dienstag gegenüber der Tageszeitung „Rheinische Post (RP)“: "Wir sind der Auffassung, dass die Krankenkassen ihre Beitragsautonomie insgesamt zurückbekommen sollten". Derzeit haben die Kassen nur mit Hilfe der Zusatzbeiträge oder Ausschüttungen von Prämien Handlungsspielräume. Will die Politik einen effektiven Wettbewerb der gesetzlichen Krankenversicherung, „dann gehört auch der Preiswettbewerb dazu", mahnt Pfeiffer. Einige Krankenkassen hätten unter den alten Bedingungen bereits ihre Beiträge gesenkt, berichtet die Krankenkassenchefin weiter.

Im Zuge der Einführung des Gesundheitsfonds zum Jahresbeginn 2009 wurde der Beitragsatz für alle Krankenkassen angepasst und festgeschrieben. Der reguläre Satz beträgt derzeit 15,5 Prozent gemessen am Einkommen des Versicherten. Laut SGB V wird dieser erhöht, wenn der Finanzbedarf der Krankenkassen insgesamt steigt. Benötigen einzelne Kassen höhere Einnahmen, so müssen diese einen Zusatzbeitrag einführen und können dabei auch die Pauschalhöhe selbst bestimmen. Seitens der Politik ist gewollt, dass sich die Zahl der Anbieter künftig durch den Wettbewerb minimiert. (sb)

Lesen Sie zum Thema:
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Wieder Milliardenüberschuss bei Krankenkassen
Keine Zusatzbeiträge der Krankenkassen 2012
BVA erwartet mehr Wettbewerb der Krankenkassen

Bild: Claudia Hautumm / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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