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Krebs nicht erkannt: Ärztin muss zahlen

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
23. Juni 2010
in News
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Kunstfehler: Eine Ärztin hat einen tödlichen Darmkrebs eines Patienten nicht erkannt und wurde nun zu 70.000 Euro Schmerzensgeld und Unterhalt für dies Witwers verurteilt.

(23.06.2010) Eine nicht erkannte tödliche Erkrankung eines Patienten kann Ärzten teuer zu stehen kommen. Weil eine Ärztin einen tödlichen Darmkrebs zu spät diagnostizierte, verurteilte das Landgericht Göttingen sie zu 70.000 Euro Schmerzensgeld sowie zu einer monatlichen Unterhaltszahlung von 650 Euro an den Hinterbliebenen Ehemann der verstorbenen Patientin. Die Ärztin sei ihrer medizinischen Sorgfalt nicht nachgekommen.

In dem konkreten Fall gehen die Richter davon aus, dass die Patientin bei einer rechtzeitigen und richtigen Diagnose noch erfolgsversprechend behandelt werden können. Die Patientin wäre durch die richtige Diagnose gerettet worden. Die Patientin begab sich mit schweren Unterleibsschmerzen in die Praxis der Ärztin. Die Ärztin habe daraufhin eine Psychotherapie verschrieben. Nach einem Monat sei die 35 Jährige Patientin erneut in der Praxis vorstellig gewesen. Daraufhin habe die Ärztin Medikamente gegen Geschwüre und Entzündungen im Magen-Darm-Trakt verschrieben. Noch einmal später habe die Ärztin ohne eine Untersuchung Sauerkrautsaft gegen Verstopfung sowie ein krampflösendes Arzneimittel verordnet. Erst nach fünf Monaten der Erstvorstellung in der Artzpraxis sei letztendlich der Darmkrebs diagnostiziert worden. Für eine erfolgsversprechende Behandlung war es dann jedoch zu spät. Die Patientin verstarb wenig später an den Folgen der Erkrankung.

Ein ärztlicher Behandlungsfehler, stellt einen Verstoß des Arztes oder Zahnarztes gegen "die Regeln der ärztlichen Kunst" dar und kann in Deutschland gerichtlich belangt werden. Ärzte sind zu einer medizinischen Sorgfalt verpflichtet. Wird diese Sorfalt nicht ausgefüllt und kann dem Arzt eine Unterlassung der Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden, so kann ein Arzt in die Haftung genommen werden. Allerdings ist es für die meisten Betroffenen schwierig den Kunstfehler des Arztes nachzuweisen. Für die meisten Betroffenen beginnt ein langer Klageweg vor den Gerichten mit einer Vielzahl von erstellten Gutachten. (sb)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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