Verdacht auf Betrug: AOK-Apothekerberater müssen sich vor dem Landgericht Lübeck verantworten
29.04.2012
Zwei Angestellte der AOK Nordwest müssen sich derzeit vor dem Landgericht Lübeck verantworten. Ihnen wird von Seiten der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, Pharmazeutische Hersteller von Krebsmedikamenten um rund 500.000 Euro betrogen zu haben. Konkret sollen laut Vorwurf die Angeklagten Apotheker der Merkur-Apotheke in den Jahren 2004 und 2006 dazu aufgefordert haben, Krebsarzneien an ambulant praktizierende Ärzte zum Vorteilpreis der Kliniken zu verkaufen. Krankenhäuser müssen für die Arzneimittel weniger zahlen, als im Apothekenhandel normalerweise üblich ist. Die Gerichtsverhandlung steht in einem Zusammenhang mit einem anderen, größerem Betrugsverfahren.
Mithilfe beim systematischen Betrug?
Die Staatsanwaltschaft Lübeck spricht in diesem Zusammenhang von einem „systematischen Betrug“, bei denen die beiden Angeklagten Beratungsapotheker der AOK Nordwest mitgewirkt haben sollen. Laut Anklageschrift sollen sie den gesetzlich vorgeschriebenen Preisunterschied zwischen Klinikpreisen und Apothekerware in mindestens 479 Fällen mit ausgenutzt haben. Die Verhandlung steht im Kontext mit einem größeren Prozess gegen weitere Beschuldigte. Dabei sei ein Gesamtschaden von rund 2,5 Millionen Euro entstanden. Neben rund 400 in Schleswig-Holstein ansässigen ambulanten Arztpraxen sollen auch Gefängnisse und Dialysezentren Medikamente zu mit günstigeren Preisen erhalten haben (Urteil gegen Apotheker wegen Medikamentenbetrug).
Die Merkur-Apotheke war als Lieferant für Kliniken zugelassen und konnte daher die kostengünstigeren Arzneien von den Herstellern beziehen. Etwa zehn Pharmaproduzenten sei somit ein Sachschaden von rund einer halben Million Euro entstanden.
Beide Apotheker der Merkur-Apotheke wurden bereits rechtskräftig aufgrund von Betrug zu Ungunsten der Pharmahersteller verurteilt. Im Verlauf des Verfahrens hatte einer der damals Angeklagten erklärt, zwei Berater der damaligen AOK Schleswig-Holstein (nach Fusion AOK Nordwest) hätten sich an dem Betrug beteiligt, wie die Kasse mitteilte.
Krankenkasse stellt sich hinter die Mitarbeiter
Die Krankenkasse weist die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft vehement zurück. Schließlich habe sich die Staatsanwaltschaft Lübeck die Behauptung der Verurteilten „zu eigen gemacht und die beschuldigten Beratungsapotheker angeklagt“. Vielmehr sei der Kassenvorstand „davon überzeugt, dass die AOK-Beratungsapotheker unschuldig sind.“ Daher plädiert die Verteidigung auf "Nicht-Schuldig".
Die Krankenkasse selbst habe eine interne Nachprüfung durchgeführt. Dabei seien keine Indizien für ein solches Fehlverhalten offenkundig gewesen. „Außerdem erkennen wir keinerlei unrechtmäßige Bereicherung der AOK Nordwest durch das Handeln unserer Angestellten." so ein Sprecher.
Angeklagte hätten sich nachweislich nicht bereichert
Nach Angaben der Nachrichtenagentur „dpa“ hätten sich beide AOK-Mitarbeiter vor Gericht mit dem Argument gerechtfertigt, dass in Deutschland ein „kompliziertes Preissystem für Medikamente“ vorherrsche. Von dem Betrug durch die bereits Verurteilten hätten sie nichts gewusst. Dass sie sich persönlich bereichert hätten, konnte die Staatsanwaltschaft zudem nicht beweisen. Daher wird ihnen dieser Punkt auch nicht vorgeworfen. Auch die Verteidigung argumentierte, Beide „haben sich nachweislich nicht bereichert“. (sb)
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Bild: Benjamin Klack / pixelio.de
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